SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
SPD-Fraktion begrüßt neue Definition von Pflegebedürftigkeit Heute wurde in Berlin von einem Beirat des Bundesgesundheitsministeriums das Konzept für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgestellt. In Zukunft wird Pflegebedürftigkeit anhand von fünf statt bisher drei Stufen beurteilt. Damit kann nun auch die große Gruppe der Demenzkranken, die nach dem bislang geltenden Begriff von Pflegebedürftigkeit nur unzureichend in der Pflegeversicherung berücksichtigt worden war, nach den neuen Kriterien begutachtet und in die Leistungen der Pflegeversicherung einbezogen werden. „Vor allem für demenzkranke Menschen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ist dies eine wesentliche Verbesserung“, so Jörg Heydorn, familien- und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
„Die neue Orientierung des Pflegebegriffs am wirklichen Pflege-, Hilfe- und Betreuungsbedarf ist ein wichtiger Schritt in Richtung `mehr Teilhabe´ und `Selbständigkeit´ älterer und pflegebedürftiger Menschen“, so Jörg Heydorn weiter. „Die Reform des Begriffs der Pflegebedürftigkeit ist ein Beitrag zu mehr Einzelfallgerechtigkeit und eine wichtige Voraussetzung für eine menschliche und bedarfsgerechte Pflege. In diesem Zusammenhang ist es vordringlich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern zeitnah zu einer flächendeckenden Einführung von qualitativ hochwertigen Pflegestützpunkten kommen. Ich unterstütze in diesem Zusammenhang ausdrücklich die laufenden Initiativen der Sozialministerin zu einer umfassenden Umsetzung dieses vorbildlichen Projektes“, so Jörg Heydorn abschließend.