Im Agrarausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wurde heute über die Änderung des Landeswassergesetzes beraten. Dazu erklärt Elisabeth Aßmann, agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:
„Anglerinnen und Angler können künftig mehr Gewässer mit Elektromotorbooten befahren. Das regeln wir jetzt mit unserer Änderung des Landeswassergesetzes. Wer einen Fischereischein und eine Angelberechtigung hat, hat künftig auf allen Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern freie Fahrt, auf denen bisher nur Ruderboote genutzt werden durften. Damit erfüllen wir eine langjährige Forderung des Landesanglerverbandes. Mit der kleinen, aber feinen Änderung können künftig vor allem Ältere und Menschen mit Handicap wieder raus auf die geschützten Seen. Sie können so weiterhin ihrem Angelhobby nachgehen.
Grundsätzlich ist dann das Befahren der Gewässer mit kleinen Booten (bis 1500 kg Wasserverdrängung) mit einer Leistung von maximal einem Kilowatt (bis 6 km/h) für Angelliebhaber möglich, sofern das nicht dem Naturschutz widerspricht. Für besonders sensible Gewässer, die bereits jetzt für jeglichen Bootsverkehr gesperrt sind, gelten die bisherigen Regelungen fort. Mit der Neufassung wirken wir in zwei Richtungen: Wir entlasten einerseits die Anglerinnen und Angler und zugleich beachten wir die Belange des Natur- und Gewässerschutzes.
Bislang war das Befahren von nicht schiffbaren Gewässern mit Elektro-Motorbooten nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Diese erteilten die Landkreise. Mit der Änderung entlasten wir die Landkreise von dem Bürokratieaufwand und sorgen für eine einheitliche Regelung in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist uns wichtig, da es in den Regionen immer wieder zu sehr unterschiedlichen Entscheidungen und somit zu Unmut unter den Anglern gekommen ist.
Nachdem der Agrarausschuss heute abschließend über die Änderung des Gesetzesentwurfes beraten hat, wird er dem Landtag in der 15. Kalenderwoche zur zweiten Lesung vorgelegt. Ich möchte mich sehr herzlich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit vor, während und nach der Anhörung zu dieser Gesetzesänderung bedanken. Ich bin mir sicher, dass wir insbesondere für die älteren Anglerinnen und Angler eine sehr gute und unkomplizierte Lösung gefunden haben.“
18. März 2021