SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Dr. Norbert Nieszery und Heinz Müller: Neue Kommunalverfassung sorgt für gerechten Interessenausgleich zwischen Kommunen und Wirtschaft

Der Fraktionsvorsitzende und der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery und Heinz Müller, haben den heute von der Landesregierung beschlossenen Entwurf einer Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Nachdruck begrüßt:

„Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen ist sinnvoll und notwendig, weil sie allen Bürgerinnen und Bürgern Vorteile bringt. Daher begrüßen wir, dass mit der neuen Kommunalverfassung die Kommunen von überflüssigen Einschränkungen befreit und ihre Handlungsmöglichkeiten erweitert werden. Die Städte und Gemeinden haben künftig mehr Gestaltungsspielraum z.B. für die Neuausrichtung ihrer Energieversorgung. Dies ist gerade auch in Zeiten klammer kommunaler Haushalte wichtig. Wer die finanzielle Situation und die engen Handlungsspielräume der Kommunen beklagt, muss einer wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden positiv gegenüber stehen.“

Mit der neuen Kommunalverfassung können z.B. selbstständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts eingeführt oder nichtwirtschaftliche Unternehmen und Einrichtungen wie Theater und Krankenhäuser in privatrechtlicher Form auch ohne Beteiligung Dritter zugelassen werden. Und kommunale Unternehmen – z.B. Wohnungsgesellschaften oder Stadtwerke – dürfen künftig nicht nur Gewinne machen, sie müssen es sogar tun, um weitere Investitionen zu finanzieren. Dr. Norbert Nieszery: „Nur wenn kommunale Unternehmen Gewinne machen, lässt sich eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zum Wohle der Bürger erreichen. Denn ohne eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen kämen auf die Bürger höhere Belastungen zu.“

Und der kommunalpolitische Sprecher Heinz Müller ergänzte: „Wer in der Kommunalpolitik verankert ist, weiß um die Notwendigkeit wirtschaftlicher Betätigung von Städten und Gemeinden. Diese muss auch in Zukunft möglich sein. Entgegen allen Unkenrufen geht mit der Gesetzesnovelle eine Ausweitung kommunaler wirtschaftlicher Betätigung nicht einher. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung ist vielmehr ein gerechter Interessenausgleich zwischen Kommunen und Wirtschaft herbeigeführt worden.“