SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Inhaltliche Beeinflussung von Zeugen nicht erkennbar Zur jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses erklärt der Obmann der SPD-Landtagsfraktion, Bodo Krumbholz:
„Ich bin sehr erstaunt und ehrlich gesagt auch enttäuscht darüber, wie von Seiten der Opposition mit den Ergebnissen der Untersuchungen im Ausschuss umgegangen wird. Wir sollten uns alle um eine seriöse Aufklärung bemühen, statt Nebelkerzen zu werfen.“
Für Krumbholz steht fest: „Die bisherigen Zeugenvernehmungen haben keinen Hinweis für eine Mitschuld der Behörden am Tod von Carolin geliefert. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass eine Akte bei der Staatsanwaltschaft Rostock anstatt nach 10 Jahren bereits nach 7 Jahren vernichtet wurde.“
Bei der Akte handelt es sich um ein Verfahren wegen Kindesmissbrauchs gegen unbekannt. Dieses war bereits 1995 eingestellt worden.
Im August 2005, also nach dem Tod von Carolin, hatten sich die Eltern des damaligen Missbrauchs-Opfers gemeldet, weil ihr Sohn durch ein Foto von Maik S. in der Zeitung aufmerksam geworden war. Das Opfer äußerte den Verdacht, Maik S. käme auch als Täter für die 1995 begangene Tat in Frage.
Bodo Krumbholz: „Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen dem Kindesmissbrauch von 1995 und Maik S. als Täter. Die Akte wäre also bis zu ihrem regulären Vernichtungstermin wegen Verjährung im Juni 2005 nicht mehr geöffnet worden. Daher spielt der Umstand, ob diese Akte vernichtet wurde oder nicht, für die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Maik S. überhaupt keine Rolle.“
In Bezug auf die neuerlichen Vorwürfe gegen das Justizministerium betont der SPD-Obmann: „Ich kann nur sagen, dass ich es für völlig normal halte, wenn man sich, so wie von der Zeugin vorgetragen, im Kollegenkreis auf eine solche Ausnahmesituation, wie die Aussage vor einem Untersuchungsausschuss, vorbereitet. Was den Anruf aus dem Justizministerium angeht, so habe ich die Zeugin dahingehend verstanden, dass ihr lediglich gesagt wurde, sie habe ihre Arbeit damals gut gemacht. Ich empfinde das eher als Rückenstärkung durch den Dienstherrn, wenn er seine Bedienstete nicht ganz allein lässt. Dass es dabei nicht um eine inhaltliche Beeinflussung der anstehenden Aussage ging, hat uns die Zeugin doch glaubhaft versichert.“