SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Behörden zu schnellerer Fallbearbeitung gezwungen Der Landtag hat heute das Zweite Gesetz zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau verabschiedet. Dazu stellt der Sprecher für Kommunalpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller, fest: „Das Zweite Deregulierungsgesetz verfolgt wie bereits das Erste Deregulierungsgesetz Bürokratieabbau und Vereinfachung der Verwaltung. Deregulierung soll überhöhte Standards abbauen, das Dickicht an Vorschriften auslichten und Doppelzuständigkeiten verhindern. Der Schwerpunkt in diesem Gesetz orientiert sich an den Anforderungen der Wirtschaft und der Bürgerfreundlichkeit.“In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Testregion „Westliches Mecklenburg“ bestehend aus den Städten Schwerin und Wismar sowie den Landkreisen Ludwigslust, Parchim und Nordwestmecklenburg eingerichtet. Deregulierungsregelungen werden in dieser überschaubaren Region zeitlich begrenzt auf ihre Auswirkungen untersucht.
Heinz Müller: „Die Verfahrenserleichterungen für die Testregion werden mit dem Zweiten Deregulierungsgesetz erweitert. Das heißt: Einige landesrechtliche Vorschriften werden nicht oder nur eingeschränkt angewendet.“Das Gesetz zwinge Behörden zu schneller Fallbearbeitung, indem Fristenregelungen für die Anzeige fehlender Antragsunterlagen und Genehmigungszeiten eingeführt würden. „Rechtsnormen, die per Gesetz erlassen wurden, müssen auch wieder per Gesetz aus der Welt geschafft werden. Deshalb werden durch das Deregulierungsgesetz ungültige oder unnütze Vorschriften aufgehoben, z. B. die Magnetschwebebahnkostenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern“, so Heinz Müller.
„Die Deregulierung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verwaltungsreform. Wir möchten bürokratieträchtige Verwaltungsverfahren vereinfachen und überflüssige Vorschriften streichen, um Unternehmen die Arbeit zu erleichtern und um die Standortattraktivität zu erhöhen. Unser Motto lautet: Die Verwaltung soll den Bürgern dienen und nicht umgekehrt“, betont Müller.