SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
„Wo Wohnen per Gesetz verboten ist, ist es auch mit Steuern nicht erlaubt“ „Der Landtag ist in seiner gestrigen Sitzung einer Empfehlung des Petitionsausschusses gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in gemeinnützigen Kleingartenanlagen gefolgt“, sagt die kleingartenpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion, Angelika Peters. Das Bundeskleingartengesetz und das im April 2005 vom Landtag verabschiedete Kommunalabgabengesetz sind nach Auffassung des Petitionsausschusses ausreichende rechtliche Grundlagen für die Nichterhebung dieser Steuer in Kleingartenanlagen. Mit dem Kommunalabgabengesetz habe der Landtag seinen politischen Willen gegen die Zeitwohnungssteuer in Kleingartenanlagen auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes eindeutig bekundet, unterstreicht die SPD-Politikerin. Die Belegung einer ganzen Anlage mit Zeitwohnungssteuer wegen einzelner „schwarzer Schafe“ dürfe es demnach nicht geben. „Wo Wohnen per Gesetz verboten ist, ist es auch mit Steuern nicht erlaubt. Das Satzungsrecht der Kommunen darf Bundesrecht nicht beugen. Außerdem müssen einheitliche Kriterien zur Bewertung einer Zweitwohnung angelegt werden. Kleingartenlauben unterscheiden sich bautechnisch erheblich von üblichen Zweitwohnungen in allgemeinen Wohngebieten. Zweitwohnungen 1. und 2. Klasse kann ich nicht akzeptieren“, betont Peters.Verstöße innerhalb einer gemeinnützigen Anlage durch einzelne Kleingärtner sollten vor Ort durch Zusammenwirken der Kommunalbehörden und Kleingartenvereine geregelt werden.Peters weiter: „Ich empfehle die konsequente Einhaltung von Vorgaben der Richtlinie über die kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit. Ansonsten riskieren Uneinsichtige die Umwidmung der gemeinnützigen Anlage in ein Erholungsgrundstück. Damit verbunden wären auch die Aufhebung der sozialen Pachtpreisbindung und Grundsteuer A.“