Wozu dient diese Seite?
Gemäß der EU-Verordnung 2024/900 zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung sind politische Akteure - dazu zählen automatisch auch Landtagsfraktionen - verpflichtet, bestimmte Informationen zu Werbekampagnen zur Verfügung zu stellen und zu teilen. Gemäß der Verordnung ist jede Werbung, die die SPD-Landtagsfraktion in Auftrag gibt, politische Werbung im Sinne der Verordnung. Die folgende Seite bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die veröffentlichungspflichtigen Angaben nachzulesen.
Da die EU-Verordnung in ihren Durchführungsbestimmungen leider noch nicht optimal ist, zu leistende Informationen teils redundant sind und in der Praxis nur Online wirklich vernünftig abbildbar, bieten wir auf dieser Seite alle notwendigen Informationen auf einen Blick. Die Seite gliedert sich in zwei Teile. In Kapitel 1 werden die allgemeinen Informationen zur Fraktion als "Sponsor" (das ist der Rechtsbegriff; wir beauftragen also die jeweilige Werbung) aufgeführt. Diese Angaben gelten für jede hier aufgeführte Werbeanzeige. In Kapitel 2 werden fortlaufend die weiterführenden Informationen zu jeder einzelnen, von uns beauftragten Werbeanzeige veröffentlicht.
Zur Übersichtlichkeit werden alle Werbeanzeigen eindeutig gekennzeichnet. Die Kategorisierung erfolgt in Form von der Jahreszahl vierstellig gefolgt von einem Bindestrich und der fortlaufenden Nummerierung dreistellig, also XXXX-XXX. Gehören mehrere Einzelanzeigen oder Dienstleistungen zu einer Kampagne, dann wird die Identifizierungsnummer für die Kampagne vergeben und die einzelnen Anzeigen oder Dienstleistungen fortlaufend in Kleinbuchstaben gekennzeichnet, also XXXX-XXXa, XXXX-XXXb.
Kapitel 1 - Informationen über den Sponsor
Die im nachfolgenden aufgelisteten Werbeanzeigen, Veröffentlichungen oder Dienstleistungen werden beauftragt von
SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-VorpommernLennéstr. 1
19053 Schwerin
E-Mail: pressestelle@spd.landtag-mv.de
Telefon: +49 385 525 2360
Es handelt sich dabei um politische Werbung gemäß EU-Verordnung 2024/900.
Finanzierung
Die politische Werbung wird komplett finanziert aus den Mitteln der Fraktion, die ihr gemäß Landesverfassung MV und dem Abgeordnetengesetz MV zustehen.
Eine Finanzierung durch Dritte findet nicht statt.
Zweck der politischen Werbung
Politische Werbung der Fraktion richtet sich immer an die Bürgerinnen und Bürger, die in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaft sind. Die politische Werbung der Fraktion dient ausschließlich und im weiteren Sinne der Information über die politische Arbeit der Fraktion im Landtag, über aktuelle Antragsinitiativen oder Gesetzgebungsverfahren. Sie dient nicht der Werbung für eine Partei. Politische Werbung der Fraktion wird generell nicht im direkten räumlich-zeitlichen Zusammenhang zu Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern oder Bundestagswahlen geschaltet (Abstandsgebot).
Kapitel 2 - Informationen zu einzelnen Werbeanzeigen
2025-001
Bürgerpost Ausgabe Winter 2025
Erscheinungszeitraum: 14. Dezember 2025 als Beilage im Blitz
Auflage: 790.500
Druck: Boyens MediaPrint
Kosten: 57.010,50 Euro (netto)
Die Veröffentlichung richtet sich an alle Haushalte in MV. Sie wird an alle Haushalte zugestellt, die auch den Blitz erhalten. Darüber hinausgehend findet kein Targeting statt.
2026-001
Großflächenanzeigen zum Doppelhaushalt 2026/2027 - Kita & Hort bleiben beitragsfrei
Erscheinungszeitraum: 16. Januar bis 26. Januar 2026
Kosten: 21.589,16 Euro (netto)
Anlass: Beschluss des Doppelhaushaltes 2026/2027
Die Kampagne richtet sich an Bürgerinnen und Bürger in MV. Über die Auswahl verfügbarer Werbeflächen hinaus findet kein Targeting statt.
2026-002
Postkartenaktion zum Doppelhaushalt 2026/2027 - City-Cards
Erscheinungszeitraum: 7. Januar bis 12. Februar 2026
Kosten: 9.034,36 Euro (netto)
Anlass: Beschluss des Doppelhaushaltes 2026/2027
Die Kampagne richtet sich an Bürgerinnen und Bürger in MV. Über die Auswahl verfügbarer Verteilstandorte hinaus findet kein Targeting statt.
