(1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung
von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den
Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions-
und Bürgerbeauftragtengesetz - PetBüG M-V) - Drucksache 6/5467