Auch wenn das Nichtraucherschutzgesetz wegen eines höchstrichterlichen Urteils bereits zwei Jahre nach seiner Verabschiedung novelliert werden muss, fühlte sich in der heutigen Debatte keine Seite als Gewinner oder Verlierer. Vielmehr hatte es den Anschein, dass es diesmal fernab jeder Polemik oder Ideologie vorrangig um den legitimen Schutz der Nichtraucher vor den Folgen des Passivrauchens ging.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2008 die Nichtraucherschutzgesetze der Länder Berlin und Baden-Württemberg in Teilen als verfassungswidrig erklärt hatte und das Nichtraucherschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern von 2007 vergleichbare Regelungen enthält, besteht Änderungsbedarf. Deshalb behandelte der Landtag heute in erster Lesung den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 5/2777). Mit der Novelle soll bis Ende 2009 den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen werden. Kernpunkt sind dabei die so genannten Eckkneipen mit einer Fläche bis zu 75 m² ohne Speisenzubereitung, die über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen. Hier soll das Rauchverbot nicht gelten, sofern Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt und im Eingangsbereich eine Kennzeichnung als Rauchergaststätte vorgenommen wird.
SPD-Sozialministerin Manuela Schwesig betonte in ihrer Einbringungsrede, dass man die Novellierung nicht nur als Fehlerkorrektur verstehe. Vielmehr wolle man die Novellierung auch dazu nutzen, den Schutz für Kinder und Jugendliche zu verbessern. So solle es in Kinder- und Jugendeinrichtungen ein Rauchverbot auch auf den Außengeländen geben, kontrolliert durch die Ordnungsämter. Auch solle Kindern der Zutritt zu Raucherräumen untersagt werden. Zudem unterliegen künftig auch Spielhallen und Spielbanken den Regelungen des Gesetzes. Schwesig betonte, dass sie sich nichtsdestotrotz eine bundeseinheitliche Regelung wünsche, um insgesamt mehr Rechtssicherheit und Wettbewerbsgleichheit für alle Beteiligten zu schaffen. Im Übrigen habe es allen Unkenrufen zum Trotz keine einzige Gaststättenschließung wegen des Nichtraucherschutzgesetzes gegeben.
CDU-Gesundheitsexperte Günter Rühs machte darauf aufmerksam, dass freiwillige Initiativen, das Rauchen einzuschränken, in der Vergangenheit nur mäßig erfolgreich waren. Der gesetzliche Nichtraucherschutz sei angesichts der Tatsache, dass zwei Drittel der Deutschen Nichtraucher seien, absolut gerechtfertigt.
Prof. Dr. Wolfgang Methling von der Fraktion DIE LINKE bemängelte, dass Probleme des Arbeitsschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Raucherbereichen arbeiten müssten, nicht gelöst seien. Technisch sei zwar die Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen möglich, jedoch nur durch teure Unterdrucksysteme, die normale Gastronomiebetriebe in der Regel nicht bezahlen könnten. Insofern sei das Gesetz inkonsequent. Besser wäre dann schon ein Rauchverbot ohne Ausnahmen, zitierte er den Gaststättenverband DEHOGA. Sein FDP-Oppositionskollege Michael Roolf rief dazu auf, die Gastronomen als Verbündete und nicht als Feinde beim Nichtraucherschutz zu sehen. Dazu müsse man allerdings rechtliche Klarheit schaffen.