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Gutachten können keine Gesetze verändern und schon gar nicht rechtskräftige Urteile aufheben. Diese einfache Formel für Rechtsstaatlichkeit mussten sich die Bündnis-Grünen im Landtag ins Stammbuch schreiben lassen. Die selbsternannten Retter der freien Schulen, mussten dabei selbst auf die möglicherweise erwartete Schützenhilfe der LINKEN verzichten. Das Interessante: Die aktuelle Privatschulverordnung beruht auf dem OVG-Urteil zur Klage zweier Privatschulträger ...

Mit ihrem Antrag „Rechtswidrige Kürzungen bei Schulen in freier Trägerschaft zurücknehmen“ (Drs.  6/2741) wollten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestern im Landtag den Anschein erwecken, dass das SPD-geführte Bildungsministerium mit der Änderung der Privatschulkostenverordnung rechtwidrig gehandelt hat. Als Argument dafür sollte ein am 6. März 2014 veröffentlichtes Gutachten von Prof. März von der Universität Rostock sein. Die Kritikpunkte des Gutachten sind die gleichen, die von den Privatschulen bei der Anhörung im Rahmen der Haushaltsberatungen am 28.10. 2013 vorgebracht wurden. Ziel des Antrages war zwar vordergründig die Rücknahme der Änderungsverordnung und die Rückkehr zum Status quo – tatsächlich kam es den GRÜNEN aber darauf an, sich als Interessenvertreter der Schulen in freier Trägerschaft zu profilieren.

Ulrike Berger, die den Antrag für die GRÜNEN einbrachte, wiederholte noch einmal ihre Auffassung, dass die aktuelle Privatschulverordnung dafür sorge, dass Schulen in freier Trägerschaft gefährdet, dass die Schulgebühren steigen und Geringverdiener noch stärker an ihrer freien Schulwahl gehindert würden. Schon jetzt müssten Schulen in freier Trägerschaft Rückstellungen für die kommenden Kürzungen bilden, sonst drohe mir Zustellung des endgültigen Bescheids die Pleite. Bisher hätten allein die Juristen der Landesregierung die Auffassung vertreten, diese Verordnung sei rechtskonform und notwendig. Nicht nur das 60-seitige Gutachten von Prof. Wolfgang März, sondern auch die Stellungnahmen weiterer Juristen hätten gewichtige Argumente dafür vorgebracht, dass diese Verordnung rechtswidrig sei. Sie halte es für sehr bedenklich, dass der Bildungsminister das umfassende Rechtsgutachten übergehe und auf eine Klage einzelner Eltern oder Schulen warte, zumal sie den Eindruck habe, dass inzwischen auch die Fraktionen der CDU und der LINKE erhebliche Zweifel an der Rechtskonformität der Verordnung hätten.

Bildungsminister Mathias Brodkorb hielt in seiner Rede an den bestehenden Regelungen zur Finanzhilfe für die freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern fest. Die Kritik an der Privatschulverordnung im März-Gutachten wies er zurück. Seit Monaten würde versucht, eine politische Debatte zu inszenieren, für die es keine politische Grundlage gebe. Die Debatte, vor die man gestellt sei, sei eine ausnahmslos rechtliche. Keine Macht dieser Welt habe das Recht, ein Gerichtsurteil außer Kraft zu setzen – abgesehen von einem anderen Gericht. Insofern seien die Ausführungen des Gutachters sicherlich interessante Meinungsäußerungen, allerdings könnten sie, sofern darin das gültige Urteil eines Gerichts in Frage gestellt wird, die Landesregierung nicht zu einem anderen Handeln veranlassen, zumal das OVG Greifswald in den beiden einschlägigen Urteilen beansprucht habe, eine gültige und verbindliche Auslegung des Schulgesetzes vorgenommen zu haben. Hintergrund für die Neuregelung seien im Übrigen zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Greifswald gewesen, wonach zwei klagende Privatschulen bisher nicht zu wenig, sondern zu viel Geld vom Land erhalten hätten. Zuschüsse dürften nach dem Urteil nur für tatsächlich entstandene Kosten gewährt werden, die Träger hätten also eine Nachweispflicht. Außerdem müsse das Land die Verwendung der Gelder überprüfen. Dazu sei notwendig, dass die Schulen genaue Angaben der tatsächlich entstehenden Kosten machen. Das Ministerium halte sich also an Recht und Gesetz und werde dies auch tun wenn es anderslautende Urteil gebe. Die GRÜNEN seien aber genausowenig Robin Hood der freien Schulen wie das Bildungsministerium nicht die finstere Macht sei, die etwas gegen Privatschulen hätte. Im Gegenteil, die freien Schulen seien unverzichtbarer Bestandteil der Bildungslandschaft und genössen den Schutz des Grundgesetzes.

Torsten Renz von der CDU pflichtete dem uneingeschränkt bei. Der Antrag bringe nichts Neues hervor. Die Grünen hielten die Privatschulverordnung für rechtswidrig; das Bildungsministerium sei gegenteiliger Auffassung. Für die CDU-Fraktion bleibe entscheidend, dass die Schulen in freier Trägerschaft auskömmlich finanziert seien. Der Bildungsminister habe mehrfach darauf hingewiesen, dass es nicht sein Ziel sei, bei den Schulen in freier Trägerschaft finanziell zu kürzen. Er habe keinen Grund, diese Aussage in Zweifel zu ziehen. Gleichwohl bestehe im Hinblick auf die Privatschulverordnung ein Rechtsunfrieden hinsichtlich der Frage der Rechtskonformität der Verordnung und der  Auslegbarkeit. Im Sinne eines dauerhaften Rechtsfriedens hielte er es für sinnvoll, eine rechtlich unstrittige Verordnung auf den Weg zu bringen. Auch eine Veränderung des Schulgesetzes könne auf diesem Wege denkbar sein. Die CDU werde jedenfalls immer dafür sorgen, dass freie Schulen eine Chance haben.

LINKERN-Bildungsexpertin Simone Oldenburg kritisierte zunächst den Antrag der GRÜNEN. Der Antrag ändere rein gar nichts an der derzeitig nicht zufriedenstellenden Finanzierung der Unterrichtsangebote der Schulen in freier Trägerschaft. Ihre Fraktion fordere deshalb eine komplett neue Privatschulkostenverordnung sowie eine Schulgesetzänderung mit dem Ziel, die bürokratischen Finanzierungsnachweise durch eine pauschalierte Zuweisung zu ersetzen. Darüber hinaus müssten die Schülerkostensätze über mehrere Jahre festgelegt werden, um ständige Schwankungen zu vermeiden und den Schulen mehr Planungssicherheit zu geben. Insbesondere müsse das Ziel auch sein, die Fördersätze der beruflichen Schulen in privater Trägerschaft den tatsächlichen Bedarfen der Berufswelt anzupassen und sachgerecht zu gestalten.

SPD-Bildungsexperte Andreas Butzki strich zunächst die Bedeutung der freien Schulen heraus. Für die Koalition stehe außer Frage, die Privatschulen auch zukünftig auf Grundlage der schulrechtlichen Bestimmungen auskömmlich zu finanzieren und die dafür notwendigen Mittel im vollen Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Forderung der Grünen, höchstrichterliche Urteile zu ignorieren, sei aber mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Urteile könnten nur von Gerichten aufgehoben, verändert oder präzisiert werden, aber nicht von Gutachten. Deshalb sei eine Aufhebung der Verordnung schon rein formal nicht möglich, da das Bildungsministerium verpflichtet sei, sparsam und rechtskonform mit den Finanzmitteln umzugehen. Aber auch inhaltlich sehe die SPD-Fraktion in dem Grünen-Gutachten mit Blick auf die intensive Diskussion vor einigen Monaten keine neuen Argumente oder zusätzlichen Erkenntnisse. Die SPD fordere im vielmehr, dass Lehrerrinnen und Lehrer an staatlichen und freien Schulen gleich bezahlt werden müssten. Es sei deshalb richtig, dass ein freier Schulträger nicht belohnt werden dürfe, wenn er seine Lehrkräfte unter dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahle. Wer zudem wie die Grünen selbst immer Transparenz fordere, mache sich unglaubwürdig, wenn er die Offenlegung der tatsächlichen Kosten von freien Schulen als ungerecht bezeiche.  Dass die SPD zur Vielfalt der Bildungslandschaft stehe, sei ansonsten auch im Koalitionsvertrag – Artikel 186 – fixiert. Darauf könnten sich Träger, Eltern und Schüler verlassen.

Anschließend ging Ulrike Berger noch einmal ans Pult und rief die demokratischen Fraktionen dazu auf, die Verordnung gemeinsam über den Weg einer Normenkontrollklage nach Artikel 53 Landesverfassung überprüfen zu lassen. Hierfür seien die Stimmen eines Drittels der Abgeordneten des Landes notwendig, weshalb die demokratische Opposition diesen Schritt nicht allein gehen könne. Zustimmung aus dem Plenum war allerdings nicht erkennbar.

Überraschend meldete sich am Schluss der Debatte auch noch einmal CDU-Fraktionschef Vincent Kokert zu Wort. Er warf den GRÜNEN vor, Gespenster durch das Schloss zu jagen. Denn erst, wenn es nach Prüfung der von den freien Schulen eingereichten Unterlagen tatsächlich Probleme gebe, müsse die Politik eingreifen, z.B. mit einem Leistungsgesetz, was von der Finanzministerin spontan bestätigt wurde. Zunächst aber könne man davon ausgehen, dass die Regierung schon aus ganz praktischen Gründen keinerlei Interesse habe, den Untergang der freien Schulen zu wollen. Die Kosten für die dann nötige Ersatzbeschulung der freien Schüler an einer Regelschule wären vermutlich höher als der kurzfristig überbrückte Weiterbetrieb der freien Schule.

Der Antrag der GRÜNEN wurde erwartungsgemäß von allen anderen Fraktionen des Landtages abgelehnt.