14. Dezember 2017
Abwehr von Terrorgefahr kann nur länderübergreifend funktionieren
„Mit dem Gesetz sollen die notwendigen Befugnisse zur Abwehr von terroristischen Gefährdungslagen und Verhinderung terroristischer Straftaten geschaffen werden, konkret geht es um den Einsatz von elektronischen Fußfesseln und damit um die Überwachung von Aufenthaltsge- und verboten. Die Anordnung einer solchen Überwachungsmaßnahme unterliegt dem grundsätzlichen Richtervorbehalt. Das begrüße ich ausdrücklich. Auf Bundesebene sind solche Regelungen bereits in Kraft getreten. Um gegen Gefährder effektiv vorzugehen, bedarf es einer einheitlichen Vorgehensweise. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf den Einsatz von Bodycams. Auch wenn zunächst nur ein Pilotprojekt durchgeführt werden soll, bedarf es einer gesetzlichen Regelung, da mit einem Kameraeinsatz auch Eingriffe in Grundrechte verbunden sind.“

Manfred Dachner
Kontakt