SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Der Landtag hat heute in erster Lesung das neue Landesbeamtengesetz beraten. Ziel der Reform ist es, die Arbeit in der Verwaltung moderner und attraktiver zu machen und damit die Handlungsfähigkeit des Staates langfristig zu sichern.

„Wenn wir wollen, dass Anträge endlich schneller bearbeitet werden, brauchen wir eine leistungsfähige Verwaltung mit genügend Personal. Mit dem neuen Landesbeamtengesetz schaffen wir bessere Rahmenbedingungen, damit Mecklenburg-Vorpommern auch künftig genügend motivierte Fachkräfte gewinnt und hält“, erklärte Rainer Albrecht, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion.

Kernpunkte der Reform:

  1. Einführung der pauschalen Beihilfe: Beamtinnen und Beamte sollen künftig zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe mit privater Krankenversicherung und einer pauschalen Beihilfe bspw. bei einer gesetzlichen Krankenkasse wählen können. Somit erhalten die Beamtinnen und Beamten mehr Wahlfreiheit und der Nachteil für alle, die gesetzlich versichert sein wollen, wird ausgeglichen.
  2. Vorgriff auf Mutterschutz- und Elternzeitregelungen des Bundes: Diese sollen bereits per Erlass angewandt werden, bevor das Gesetz formal in Kraft tritt.
  3. Besondere Vorschrift für Feuerwehrdienst: Für Mitglieder der Berufsfeuerwehr, die 24-Stunden-Dienste leisten, wird die Regelaltersgrenze gesenkt, analog zu Belastungen in Schichtdiensten.

Albrecht betonte: „Wir machen die Verwaltung zu einem Arbeitgeber, der mit der Zeit geht. Damit sichern wir eine gute Arbeit der Behörden – für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.“

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