Zu dem heute vom Landtag beschlossenen Landesausführungsgesetz zum Zwölften Sozialgesetzbuch erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn:
„Mit dem Gesetz stärken wir die personenzentrierten und lebensweltorientierten Hilfen. Das Ziel, hilfebedürftigen Menschen ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, wird nun durch richtige finanzielle Anreize unterstützt. Bisher existierten Fehlanreize bei der Kostenerstattung. Das haben wir heute korrigiert. Jetzt gibt es eine wechselseitige Kostenbeteiligung. Sowohl das Land als auch die Kommunen sind bei Kostenänderungen entsprechend einer Quotenregelung beteiligt. Das hat zur Folge, dass die konkret gewährte Hilfe – ob ambulant oder stationär – keine Rolle bei der Kostenerstattung mehr spielt.
Auch sieht das geänderte Gesetz eine Fachaufsicht vor. Das verbessert die Steuerungsfähigkeit. Fehlentwicklungen auf kommunaler Ebene können so frühzeitig erkannt und vermieden werden. Das trägt ebenso dazu bei, die Hilfeangebote vor Ort wunsch- und fachgemäß zu verbessern. Da es beim Gesetz um ein Ausführungsgesetz zum SGB XII handelt, macht es aber keinen Sinn zusätzliche fachliche Standards hineinzuschreiben. Das müsste auf Bundesebene im Zwölften Sozialgesetzbuch geschehen.“