Der Landesbeauftragte für Datenschutz, Sebastian Schmidt, hat heute seinen Bericht für 2024 in Schwerin vorgestellt. Der Beauftragte hat in diesem Zusammenhang das vor einiger Zeit vom Landtag beschlossene Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz gelobt. Das Gesetz habe mit Blick auf den Umgang mit Datenschutz Vorbildcharakter für andere Länder. Es enthält Regelungen zur Forschung mit Gesundheitsdaten. So wurde ermöglicht, dass effektiver mit Forschungsdaten geforscht werden kann – allerdings unter strengen Regeln.
„Wir freuen uns sehr über das Lob des Datenschutzbeauftragten. Gerade wenn es um Patientendaten geht, muss der Datenschutz unbedingt gewährleistet werden. Deswegen haben wir uns intensiv damit auseinandergesetzt, wie wir die Arbeit mit Forschungsdaten verbessern können, ohne den Datenschutz einzuschränken“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin, Christine Klingohr.
Mit dem neuen Gesetz wurde dort Klarheit geschaffen, wo die Datenschutzgrundverordnung der EU den Mitgliedstaaten eine Spezifizierung der gesetzlichen Vorgaben erlaubt. Beispielsweise sagt die DSGVO, dass Patientendaten nur bei öffentlichem Interesse für Forschungsprojekte genutzt werden dürfen, lässt aber offen, was das bedeutet. Deswegen wurde entschieden, dass entsprechende Ethikkommissionen und Datenschutzbeauftragte der Kliniken in jedem Einzelfall prüfen und darüber entscheiden sollen.
„Damit sorgen wir für mehr und effektiveren Datenschutz. Wenn wir schwerwiegende Erkrankungen in Zukunft noch besser heilen wollen, brauchen wir dafür die Erkenntnisse aus der Wissenschaft. Und diese brauchen wiederum gute und viele Daten. Indem wir klare und strenge Regeln vorgeben, geben wir der Forschung die dringend nötige Rechtssicherheit, um diese Daten zu verwenden. So können wir Krankheiten wie Krebs oder Diabetes in Zukunft noch effektiver bekämpfen“, sagt Klingohr.
Cybersicherheit bleibt wichtiges Thema
Ein weiteres Thema im Rahmen der Landespressekonferenz zum Bericht des Datenschutzbeauftragten. Der digitalisierungspolitische Sprecher, Philipp da Cunha, ergänzt:
„Gerade in unser zunehmend digitalisierten Welt sind Cyberattacken eine zunehmende Bedrohung für unsere Gesellschaft. Immer häufiger attackieren Profis Systeme, versuchen Daten abzuschöpfen oder Systeme lahmzulegen. Deswegen ist es besonders wichtig, dass wir unser Informationssicherheitsgesetz aktuell überarbeiten. Das Gesetz schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen mit klaren Zuständigkeiten und verbindlichen Standards, um Land und Kommunen wirksam gegen wachsende Cyberbedrohungen zu schützen. Zentrale Elemente sind die landesweite Koordinierung der Informationssicherheit, die Vermeidung von Doppelstrukturen sowie die gesetzliche Verankerung des CERT Mecklenburg-Vorpommern als zentrale Unterstützungs- und Notfallstruktur. Im zuständigen Ausschuss haben wir im Rahmen einer Anhörung bereits viel positives Feedback von den Sachverständigen erhalten.“
