Der Landtag debattierte heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf des Landes zur Erhöhung der Transparenz bei der Vergütung der Geschäftsleitung in öffentlichen Unternehmen. Hierzu erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Schwarz:
„Das Ziel des vorliegenden Gesetzes ist die Herstellung von Transparenz über die Vergütung der Geschäftsleitung in allen öffentlichen Unternehmen in M-V, unabhängig von ihrer Größe und Organisationsform. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorgaben für kommunale Beteiligungen in der Kommunalverfassung brauchen wir daher Offenlegungsregelungen für alle Unternehmen mit Landesbeteiligung und für die Sparkassen unseres Landes.
Die Allgemeinheit finanziert die öffentlichen Unternehmen und trägt das Risiko des unternehmerischen Handelns. Daher ist es das berechtigte Interesse von Bürgerinnen und Bürgern zu wissen, wofür ihre Gebühren und Steuergelder eingesetzt werden. Die Verbreitung solcher Informationen regt zum Meinungsbildungsprozess und zur öffentlichen Diskussion an.
Sicherlich wird das nicht allen betroffenen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern gefallen. Meiner Meinung nach steht in dieser Frage jedoch das öffentliche Interesse über den individualrechtlichen Schutzbedürfnissen der Bezügeempfänger in der Geschäftsleitung von öffentlichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Gerade weil wir in unserem Land sehr sorgfältig mit öffentlichen Geldern umzugehen haben, trägt die SPD-Fraktion die politische Zielsetzung des Gesetzentwurfes voll mit.“