Der Antrag der AfD zur Einführung des „Finalen Rettungsschusses“ sei rechtspolitisch nicht vertretbar, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Manfred Dachner.
„Entgegen der Behauptung der AfD, erweitert die Regelung des „Finalen Rettungsschusses“ im SOG M-V (Gesetz über die Sicherheit und Ordnung) den Handlungsrahmen der Polizeibeamten in Gefahrensituationen nicht. Auch die Behauptung, dass der so genannte „Finale Rettungsschuss“ in Mecklenburg-Vorpommern in konkreten Gefahrensituationen nicht abgegeben werden kann, ist so nicht korrekt. Die gezielte Tötung kann auch in Mecklenburg-Vorpommern, laut SOG M-V, durch den Rückgriff auf die Notwehr oder Notstand gerechtfertigt werden. Insofern brauchen wir kein neues Gesetz, das nur aus parteitaktischem Wahlkampf verabschiedet werden soll“, so Dachner weiter.