Lantagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
13. Juli 2017

„Finaler Rettungsschuss“– ein Schuss ins Leere

Der Antrag der AfD zur Einführung des „Finalen Rettungsschusses“ sei rechtspolitisch nicht vertretbar, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Manfred Dachner.


„Entgegen der Behauptung der AfD, erweitert die Regelung des „Finalen Rettungsschusses“ im SOG M-V (Gesetz über die Sicherheit und Ordnung) den Handlungsrahmen der Polizeibeamten in Gefahrensituationen nicht. Auch die Behauptung, dass der so genannte „Finale Rettungsschuss“ in Mecklenburg-Vorpommern in konkreten Gefahrensituationen nicht abgegeben werden kann, ist so nicht korrekt. Die gezielte Tötung kann auch in Mecklenburg-Vorpommern, laut SOG M-V, durch den Rückgriff auf die Notwehr oder Notstand gerechtfertigt werden. Insofern brauchen wir kein neues Gesetz, das nur aus parteitaktischem Wahlkampf verabschiedet werden soll“, so Dachner weiter.
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