Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz im Sozialausschuss erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jörg Heydorn:
„Die zwischen Land und kommunaler Ebene einvernehmlich verhandelten Gelder zur Erstattung der Sozialhilfeausgaben für die Jahre 2014 und 2015 sind ausreichend. Das haben heute die Experten bestätigt. Die Anhörung hat aber auch deutlich gemacht, dass im Gesetz finanzielle Fehlanreize enthalten sind.
Demnach werden den Kommunen die erbrachten Hilfeleistungen im stationären und teilstationären Bereich vom Land erstattet, Hilfen im ambulanten Bereich hingegen nicht. Das konterkariert das Ziel, hilfebedürftigen Menschen ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Deshalb werden wir in der nun anstehenden Fortschreibung gesetzlich festschreiben, dass das Gesetz im Jahr 2016 umfassend novelliert werden soll. Klar ist schon jetzt, ambulante und lebensweltorientierte Hilfen vor Ort müssen solide finanziert sein."