Das Landesausführungsgesetz zum Zwölften Sozialgesetzbuch war heute Thema einer öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss. Im Anschluss erklärte dazu der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn:
„Das geplante Gesetz zur Regelung der Zuständigkeiten und der Finanzierung in der Sozialhilfe ist ein Durchbruch hin zu mehr personenzentrierten und lebensweltorientierten Hilfen. Gegenwärtig sind die verschiedenen Aufgaben in der Sozialhilfe und ihre Finanzierung zwischen den Kommunen und dem Land getrennt. Den Kommunen werden die erbrachten Hilfeleistungen im stationären und teilstationären Bereich vom Land erstattet, Hilfen im ambulanten Bereich hingegen nicht.
Das konterkariert das Ziel, hilfebedürftigen Menschen ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Dieser Fehlanreiz wird nun beseitigt. Künftig wird das Land – unabhängig von der gewährten Leistungsart – den Kommunen die entstandenen Kosten entsprechend einer Quotenregelung erstatten. Damit stärken wir den sozialpolitischen Grundsatz ambulant vor stationär.”