Manfred Dachner: Bestandsdatenauskunft ist unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
Heute fand im Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zur gesetzlichen Regelung der Bestandsdatenauskunft statt. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Manfred Dachner:
„Mit der Gesetzesnovelle wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur bis Juni dieses Jahres gültig sind und landesgesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Bestandsdatenauskunft regelt für Telekommunikationsanbieter, dass sie den jeweils zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten geben müssen, wenn dies für die Verfolgung von Straftaten, die Gefahrenabwehr oder die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder erforderlich ist.
Die heutige Anhörung hat die Zielrichtung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bestätigt. Dieser sieht unter Beachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben, die Schaffung von klaren Bestimmungen im Landesrecht vor, die die Voraussetzungen für das Erlangen von Datenauskünften festlegen. Die Bestandsdatenauskunft ist ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, z.B. bei der Verfolgung von Kinderpornografie im Internet. Diese muss den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für die Eingriffsrechtfertigung genügen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich der Gesetzentwurf auf die Sicherung des Status quo bei der Erlangung von Bestandsdatenauskünften nach Wegfall der vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Übergangsregelung beschränkt. Es sollen keine neuen Datenerhebungsbefugnisse für die Landespolizei und die Verfassungsschutzbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden.“