Der Sozialausschuss des Landtages hat heute eine Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes“ durchgeführt. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jörg Heydorn:
„Die Transparenzregelungen im Wohlfahrtsgesetz wurden von den Experten begrüßt und könnten für andere Bundesländer beispielgebend sein. Mit dem neuen Gesetz wird die Vergabe und Verwendung von öffentlichen Geldern transparenter. Zudem wird die Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege planbarer. Bisher mussten die Fördergelder alle zwei Jahre neu beantragt werden. Das war weder sach- noch aufgabengerecht, da die Wohlfahrtspflege wichtige gesellschaftliche Aufgaben dauerhaft leistet. Darüber hinaus werden Berichtspflichten eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Wer zukünftig öffentliche Gelder erhält, muss auch klar zeigen, wo und wofür die Mittel eingesetzt wurden. In der Anhörung wurde aber auch kritisiert, dass u. a. die Umsetzung des Gesetzes vor Ort mehr Zeit benötigt. Diese wichtigen Hinweise wird die SPD-Landtagsfraktion intensiv erörtern.“