SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Zur heutigen Zustimmung des Landtages zum Lehrerbildungsgesetz und dem Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz in der zweiten Lesung stellt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Butzki, fest:

"Wir haben mit der Zustimmung zum Entwurf der Landesregierung und unseren eingebrachten Änderungen heute wichtige Neuerungen für die Lehrer*innenbildung vorangebracht. Neben den wichtigen Schritten, die wir bereits für bessere Arbeits- und Unterrichtsbedingungen und damit zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes angestoßen haben, sorgen wir jetzt nochmals für wichtige Veränderungen. Diese werden zeitnah ihre Wirkung entfalten. Der Gesetzentwurf bildet einen Aufschlag zur Verbesserung der Lehrkräftesituation, der insbesondere die Attraktivität des Seiteneinstiegs in den Lehrer*innenberuf erhöht, indem Perspektiven und Qualifizierungsmöglichkeiten verbessert und transparenter werden. Am wichtigsten bleibt bei der Lehrkräftegewinnung weiterhin die Lehramtsausbildung an den Universitäten unseres Landes.

Der Bericht zur Lehrerbedarfsentwicklung 2021 bis 2035 zeigt uns jedoch auch deutlich, dass wir auf die Erfahrungen von Lehrkräften im Seiteneinstieg in den kommenden Jahren nicht verzichten können, um den hohen Bedarf an Lehrkräften zu decken. Dort stehen wir längst im Wettbewerb mit allen anderen Bundesländern um die besten Köpfe. Daher ist es unsere Aufgabe, Lehrerkräfte bestmöglich zu qualifizieren und so die Unterrichtsqualität zu sichern. Die Lehrerbedarfsentwicklung zeigt dabei auch, dass die bereits ergriffenen Maßnahmen seit 2014 erfolgreich waren.
Wie in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag versprochen, haben wir viele Gespräche mit Expert*innen aus der Praxis geführt, die Anhörung ausgewertet und wichtige Anregungen aufgenommen, um das Gesetz mit unseren Ergänzungen noch besser zu machen. So haben wir uns für Anrechnungsstunden für jede Lehrkraft im Seiteneinstieg eingesetzt, um die Rahmenbedingungen der Qualifizierung signifikant zu verbessern. Zusätzliche Stellen für die Konzeption, Organisation und Gestaltung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes sowie der weiteren Qualifizierungsmaßnahmen und zum anderen für die Prüfung und Bewertung von Abschlüssen werden eingerichtet, um bereits unmittelbar bei der Einstellung maximale Transparenz zu schaffen sowie für eine insgesamt bessere Begleitung der Seiteneinsteiger*innen. Eine Qualifizierungsvereinbarung soll die Erfüllung beiderseitiger Erwartungen festhalten und erleichtern – auch um fachfremden Einsätzen entgegenzuwirken. Eineindeutige und objektive Kriterien für die Ableitung der zuerkannten Fächer und die Entgelteinstufung zum Einstellungszeitpunkt sind uns dabei wichtig. So muss nicht mehr die Wortgleichheit mit studierbaren Fächern gegeben sein und wir passen damit die Anerkennungspraxis an die Unterrichtsbedarfe an.

Die Möglichkeit des fairen Übergangs in das neue Seiteneinstiegsqualifzierungssystem für bereits im System befindliche Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung mit einer Anerkennung der bislang erworbenen Qualifikationen, sodass auch sie vom berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und den verkürzten Bewährungszeiten profitieren können, lag uns dabei ebenfalls am Herzen. Zudem wollen wir mit der Entschließung die bisherigen Qualifizierungsmöglichkeiten qualitativ und organisatorisch optimieren und die Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit wesentlichen pädagogisch-didaktischen Grundlagen bestmöglich auf den Schulalltag vorbereiten. Für berufsbegleitende universitäre Abschlüsse möchten wir dabei aus zeitorganisatorischen Gründen auch moderne digitale Formate ermöglichen.

Zur Kritik, die aktuelle Novelle würde zu wenig Änderungen für die universitäre Lehramtsausbildung mitbringen, kann ich sagen, dass auf Basis der Ergebnisse der Studie 'Erfolg und Misserfolg im Lehramtsstudium' bereits viele wichtige Maßnahmen ergriffen wurden wie auch der für die Studie verantwortliche Professor Radisch im Expertengespräch im Bildungsausschuss berichtete."

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