SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Heinz Müller: Dank für konstruktive Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure

Am heutigen Abend wird der Landtag nach intensiver Vorbereitung und konzentrierter parlamentarischer Beratung das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz verabschieden. Hierzu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller:

„Die lange Vorlaufzeit mit vielen Gesprächsrunden der demokratischen Fraktionen mit Angehörigen der Feuerwehren hat sich bezahlt gemacht. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Feuerwehren im ländlichen Raum, aber auch die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz, die erweiterte Zuständigkeiten erhält. Zudem können viele sinnvolle Maßnahmen umgesetzt werden, die unseren Feuerwehren die Arbeit erleichtern.

Zentraler Gedanke des Gesetzes ist die Erstellung von Bedarfsplanungen auf der Gemeindeebene und eine enge Kooperation mit den Nachbargemeinden. Zu den weiteren Neuerungen gehören z.B. Doppelmitgliedschaften sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort, die stärkere Betonung der psychosozialen Notfallversorgung sowie die Ausweitung der Kostenersatzregelung auf Gefährdungsverursacher. Positiv ist auch, dass Personen, die zwar nicht feuerwehrdiensttauglich sind, dennoch unterstützend im aktiven Dienst der freiwilligen Feuerwehr mitarbeiten können, z.B. in der Verwaltung oder bei der Kameradschaftspflege.

Die Anhörung im Innenausschuss vor wenigen Wochen hat einen guten Gesetzentwurf noch besser gemacht. So haben sich alle demokratischen Fraktionen darauf verständigt, einige wichtige Anregungen und Vorschläge aufzugreifen und in das Gesetz einzuarbeiten. Zu nennen ist hier die Erweiterung der Arbeitsfreistellungsregelungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder die Konkretisierung der Gefahren- und Risikoanalyse im Sinne einer besseren Handhabbarkeit und Anwendung für die gemeindliche Ebene.

Der Dank der SPD-Fraktion für die ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit gilt neben den anderen demokratischen Fraktionen insbesondere dem Landesfeuerwehrband, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, den Gewerkschaften sowie den beiden kommunalen Spitzenverbänden.“