SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Der Nordkurier hat in seiner Ausgabe vom 04.02.2020 kritisch über die Arbeit des Vorsitzenden des parlamentarischen Ausschusses „Wohlfahrtsverbände“, Jochen Schulte berichtet. Zu den dort erhobenen Vorwürfen nimmt der Vorsitzende wie folgt Stellung:

 "Soweit der Nordkurier behauptet, anonyme Schreiben zu Vorgängen in der AWO Rostock seien nicht an die Ausschussmitglieder weitergeleitet worden, ist dieses nicht zutreffend.

Von dem ersten anonymen Schreiben haben die Ausschussmitglieder durch die Verteilung als Ausschussdrucksache 7/161 am 09.12.2019 erfahren. Genauso war es beim zweiten Schreiben. Adrs. 7/164 vom 09.01.2020 und nachgereichte Anlage Adrs. 7/164-1 vom 13.01.2020. Ebenso beim dritten Schreiben Adrs. 7/174 vom 31.01.2020.

Sofern der Nordkurier behauptet, dass der Vorsitzende eigenmächtig, entgegen den Verfahrensregeln, den AWO-Kreisverband mit Hinweisen zu einem Whistleblower versorgt habe, entspricht dieses gleichfalls nicht den Tatsachen.

Zutreffend ist vielmehr, dass die AWO Rostock nach Eingang eines anonymen Schreibens lediglich darüber unterrichtet wurde, dass mit einem anonymen Schreiben betriebliche Unterlagen bzw. Geschäftsinterna aus dem Bereich der AWO Rostock an den Untersuchungsausschuss weitergeleitet worden seien. In dem Brief an die AWO-Rostock wurden die Dokumente nur kursorisch benannt. Auch dieses Schreiben wurde sämtlichen Ausschussmitgliedern als Ausschussdrucksache 7/171, Schreiben vom 14.01.2020, selbstverständlich zur Kenntnis gegeben. Die einzige Anlage zu diesem Schreiben an die AWO Rostock war der Untersuchungsauftrag, um zu erklären, warum sich der Ausschuss nicht damit befassen wird. Im Übrigen ist es allgemein übliche Praxis, nach Datenleaks die Betroffenen darüber zu informieren, dass ihre Daten ungeschützt einsehbar sind.

Der Nordkurier behauptet, der Vorsitzende habe den Nordkurier gebeten, ihm Informationen über die AWO zuzuleiten und damit zum Verstoß gegen „Quellenschutz“ aufgefordert.

Diese Behauptung ist unwahr. Der Vorsitzende hat den Nordkurier um Informationen zu Gerichtsurteilen gebeten, aus denen die Zeitung bereits berichtet hatte. Diese Urteile sollten belegen, dass ein Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Urteile, die im Namen des Volkes gesprochen wurden, sind keine geheimen Unterlagen, die Quellen gefährden würden.

Der Nordkurier behauptet, der Ausschussvorsitzende habe den Rostocker AWO-Vorsitzenden am PUA vorbei vor „Ungemach“ aufgrund anonymer Schreiben gewarnt.

Diese Behauptung ist unwahr. Die Ausschussmitglieder waren über die anonymen Schreiben informiert, bevor das oben erwähnte Schreiben an die AWO-Rostock gesendet wurde.

Damit ist die Berichterstattung des Nordkurier in wesentlichen Teilen unwahr."
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