SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Susann Wippermann: Whistleblower Edward Snowden hat enorme Zivilcourage bewiesen, aber keine besonderen wissenschaftlichen Leistungen erbracht

Zur Nichtverleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Rostock an Edward Snowden erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Susann Wippermann:

„Die Entscheidung des Bildungsministers Mathias Brodkorb, den Rektor der Universität Rostock Prof. Dr. Schareck in seiner Rechtsauffassung zur Verleihung der Ehrendoktorwürde zu bestätigen, ist richtig und konsequent. Das Landeshochschulgesetz fordert für die Verleihung einer Ehrendoktorwürde ‚besondere wissenschaftliche Leistungen'. Auch die Promotionsordnung der Uni Rostock verlangt diese Voraussetzung.

So kann ich zwar verstehen, dass es für die Mitglieder des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock eine Herzensangelegenheit ist, den Whistleblower Edward Snowden für seine Aufklärungsarbeit zu würdigen, jedoch halte ich die Verleihung der Ehrendoktorwürde ebenso für den falschen Weg.

Es ist keine Frage, dass sich Herr Edward Snowden sehr verdient gemacht hat, um die Aufdeckung der Abhörmethoden ausländischer Geheimdienste. Diese wichtige gesellschaftliche Leistung ist aber eben keine besondere wissenschaftliche Leistung, wie es das Landeshochschulgesetz fordert."