Jörg Heydorn: Gute und qualitativ hochwertige Hilfeangebote müssen weiterhin solide finanziert und Fehlanreize vermieden werden.
Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn, erklärt anlässlich der Landtagsdebatte zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze“:
„Mit den heute verabschiedeten Änderungen können die Mittel zur Sozialhilfefinanzierung reibungslos an die Kommunen fließen. Dabei wurden auch die Auswirkungen des geänderten Landespflegegesetzes sowie Neuregelungen des Sozialrechts auf Bundesebene berücksichtigt.
Begleitend zum Gesetzentwurf wurde auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion auch beschlossen, in einem nächsten Schritt die Sozialhilfefinanzierung zukünftig so zu gestalten, dass der ambulante Hilfebereich durch finanzielle Anreize gestärkt wird. Die Kostenerstattung nach dem Ist-Kosten-Prinzip würde dieses Ziel konterkarieren. Deshalb müssen nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Ebene des Bundes und der Kommunen die für den Grundsatz ‚ambulant vor stationär’ notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Alle Beteiligten müssen gemeinsam darauf hinwirken, dass gute und qualitativ hochwertige Hilfeangebote weiterhin solide finanziert sind und Fehlanreize im Finanzierungssystem vermieden werden.”