SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Heinz Müller: Koalition leitet schnellstmöglich das vorgesehene Verfahren ein

Der Landtag hat sich heute mit dem zugelassenen Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform beschäftigt. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller:

„Die Koalition hält Wort und hat heute umgehend das für den Fall eines erfolgreichen Volksbegehrens vorgesehene Verfahren eingeleitet. Mit der zügigen Überweisung in den Europa- und Rechtsausschuss sowie Finanzausschuss des Landtages steht einem Vertreter des Antragstellers nunmehr das Recht zu, das Volksbegehren, das einen ausgearbeiteten und mit Gründen versehenen Gesetzentwurf beinhalten muss, zu erläutern. Im Anschluss wird sich der Landtag bereits in seiner Juni-Sitzung mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens beschäftigen.

Ein Volksentscheid kann somit unmittelbar nach den Sommerferien an einem Sonntag im September stattfinden. Damit sorgt die Koalition schnellstmöglich für Klarheit und die verbindliche Abstimmung über die Gerichtsstrukturreform durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

Die Aussetzung des Vollzugs der Gerichtsreform bis zur endgültigen Erledigung des Volkbegehrens ist hingegen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Würde man der Argumentation der Opposition folgen, könnte im Grunde kein Reformgesetz umgesetzt werden, da immer abgewartet werden müsste, ob ein Volksbegehren bzw. Volksentscheid auf den Weg gebracht wird.

Inhaltlich ist die SPD-Fraktion selbstverständlich weiterhin von der Notwendigkeit einer Reform der Gerichtsstrukturen in MV überzeugt. Wir haben im Bundesvergleich - bezogen auf die Einwohner im Land - die höchste Gerichtsdichte. An den kleinen Standorten ist es so nur unter besonderen Anstrengungen möglich, die große Bandbreite amtsgerichtlicher Aufgaben zu erfüllen. Effiziente Gerichtsstandorte müssen aber eine gewisse Mindestgröße haben, um auf allen Arbeitsebenen der Justiz (Richter, Rechtspfleger, Servicebereiche) auch im Vertretungsfall die Aufgaben in einer angemessenen Frist erfüllen zu können. Daran sind die zukünftigen Strukturen der Amtsgerichte auch angesichts rückläufiger Eingangszahlen, der zunehmenden Notwendigkeit der Spezialisierung und des demografischen Wandels ausgerichtet.

Natürlich ist uns bewusst, dass die Schließung eines Amtsgerichtes für die betroffene Kommune ein herber Verlust ist. Als Verantwortliche für das gesamte Land müssen wir aber heute diese schmerzlichen Schritte für Einige gehen, um morgen für Alle eine zukunftssichere, effiziente und qualitativ hochwertige und damit bürgerfreundliche Justiz in Mecklenburg-Vorpommern sichern zu können."