SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

In der heutigen Landtagssitzung wurde in zweiter Lesung die neue Landesbauordnung beschlossen.

„Mit der neuen Landesbauordnung bauen wir massiv Bürokratie ab und sorgen für mehr Tempo beim Bauen. Wir passen sperrige Vorschriften an, vereinfachen Genehmigungsverfahren und machen Bauen insgesamt unkomplizierter. Dafür greifen wir viele wichtige Vorschläge aus der Praxis auf“, sagt der baupolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Albrecht.

Ziel der neuen Regelungen ist es, Bauen einfacher, flexibler und schneller zu machen. Im Vorfeld wurden Fachverbände, Kommunen und weitere Akteure der Bau- und Wohnungswirtschaft aufgerufen, konkrete Vorschläge zu möglichen alltäglichen baurechtlichen Herausforderungen einzubringen und diese zu diskutieren. Es fanden drei Dialogrunden im letzten und diesem Jahr statt. Die wesentlichen Vorschläge fließen nun in die Novelle der Landesbauordnung M-V ein.

So soll unter anderem dafür gesorgt werden, dass neuer Wohnraum einfacher geschaffen werden kann. Beispielsweise durch eine neue Regelung, die den Dachgeschossausbau erleichtern wird. Die Gültigkeit von Baugenehmigungen wird zudem von drei auf vier Jahren verlängert. Das erleichtert es Bauherren ein Projekt vorzubereiten.

Auf Garagen direkt am Nachbargrundstück wird es zukünftig möglich sein, Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Bislang war das nicht erlaubt. Mobilfunkmasten und Windkraftanlagen zählen nicht mehr als Sonderbauten und können damit einfacher beantragt und errichtet werden. Garagen und Carports können künftig bis zu einer Größe von 40 Quadratmetern verfahrensfrei errichtet werden. Im Rahmen des Ausschussverfahrens wurden weitere Anmerkungen aus der Praxis aufgenommen. Deshalb soll künftig die Verfahrensfreiheit bis 40 Quadratmetern auch bei Terrassenüberdachungen gelten.

Albrecht weiter: „Wir gehen genau die Dinge an, die für die Bürgerinnen und Bürger im Alltag belasten. Wer seine Terrasse überdachen will, muss bislang zig Dokumente einreichen. Das bedeutet einen Heidenaufwand. Das ändern wir jetzt“, sagt Albrecht abschließend.

Mit der Novelle wird die Landesbauordnung in diesem Jahr nun innerhalb kürzester Zeit zum zweiten Mal angepasst. So wurde bei der letzten Anpassung im vergangenen Jahr unter anderem dafür gesorgt, dass durch neue Fristenregelungen Genehmigungsverfahren schneller gemacht werden. Während die Bauämter bislang drei Monate nach Antragsstellung Zeit hatten, fehlende Unterlagen anzufordern, wurde diese Frist auf drei Wochen reduziert.

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