SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Jochen Schulte: Forderungen der Linksfraktion zu Leiharbeitnehmern sind bereits gesetzliche Regelungen

Zur heutigen Presseverlautbarung der Linksfraktion „Novelle des Vergabegesetzes: Nichts wird besser, vieles schlechter“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte:

„Die SPD-Landtagsfraktion verfügt nicht nur über Herzblut, sondern auch über Verstand. Genau dieser findet sich in der Pressemitteilung der Linksfraktion leider vergeblich.

So sind die Forderungen der Linken zur gleichen Bezahlung von Leiharbeitnehmern und Beschäftigten des Entleihers bereits gesetzliche Regelung. Gemäß § 9 Abs. 4 Vergabegesetz in der Fassung der Gesetzesnovellierung vergibt das Land nur Aufträge an solche Unternehmen, die sich bereits bei der Angebotsabgabe zur Zahlung eines Bruttostundenentgelts von 8,50 Euro verpflichten.

Dies gilt zwingend auch für Leiharbeitnehmer. Gemäß § 9 Nr. 2 AÜG sind Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen, unwirksam. Hiervon abgewichen werden kann nur unter Zustimmung der jeweiligen Gewerkschaft durch Tarifvertrag. Und auch das nur, wenn hierdurch nicht der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nach dem Mindestlohngesetz unterschritten wird (§1 Abs. 3 MiloG).“