SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Katharina Feike: Minimierung der Flächenversiegelung und Wiedergewinnung von Überschwemmungsflächen sind wirkungsvolle Maßnahmen

Der Landtag hat am gestrigen Abend den Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU „Schlussfolgerungen aus dem Hochwasser 2013 für Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen. Hierzu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Katharina Feike:

„Die Hochwassersituation vor wenigen Monaten hat nochmals eindringlich die Notwendigkeit für einen gezielten und vorsorgenden Hochwasserschutz vor Augen geführt. Gleichzeitig ist deutlich geworden, dass die Investitionen der Vergangenheit noch größere Schäden verhindert haben. Die in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 ausgegebenen etwa 96 Mio. Euro für die Sanierung, den Ausbau sowie die Unterhaltung der Deichanlagen sind hervorragend angelegtes Geld.

Jetzt gilt es vor allem, Maßnahmen des vorbeugenden Küsten- und Hochwasserschutzes auch mit Blick auf den Klimawandel vorzunehmen. Dazu gehören eine deutliche Minimierung der Flächenversiegelung, die Freihaltung und Wiedergewinnung von Überschwemmungsflächen und die Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Beschleunigung der Umsetzung von Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen. Klar ist, Flüsse brauchen mehr Raum, wir können die Deiche nicht immer höher bauen.

Die Finanzierung des vorbeugenden Hochwasserschutzes kann dabei selbstverständlich nur im Rahmen einer Gesamtstrategie von Bund und Ländern gelingen. Ausdrücklich zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang der Beschluss der Agrarminister der Länder von Ende August, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz weiterzuentwickeln und dort den Hochwasserschutz im Binnenland als Förderbereich verankern zu wollen. Auch die Umweltminister der Länder haben am vergangenen Montag vereinbart, ein nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten. Nun müssen diese Forderungen vom Bund auch umgesetzt werden. Dabei geht es auch um eine stärkere finanzielle Beteiligung. Hochwasserschutz ist auch im Binnenland eine nationale und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich der Bund stellen muss.“