Sozialministerin Stefanie Drese hat das geplante Wohlfahrtsgesetz heute der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Anschluss erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jörg Heydorn:
„Das Wohlfahrtsgesetz setzt die Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege auf eine solide Grundlage. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Bisher erfolgte die Landesförderung der Wohlfahrtsförderung über die sogenannte Projektförderung. Alle zwei Jahre mussten die Verbände Anträge schreiben, um Geld zu bekommen. Das war weder sach- noch aufgabengerecht. Zudem war das mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden. Das wird mit dem neuen Gesetz anders. Daueraufgaben, die die Wohlfahrtpflege wahrnimmt, werden auch dauerhaft finanziert. Zudem werden Berichtspflichten eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Wer zukünftig öffentliche Gelder erhält, muss auch klar zeigen, wo und wofür die Mittel eingesetzt wurden.“
27. August 2019