01. Oktober 2018
Zuwendungen für Wohlfahrtsverbände mit strengerer Darlegungspflicht der Mittelverwendung verknüpfen
Die heutige Zeugenanhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Wohlfahrtsverbänden hat nach Ansicht des Ausschussvorsitzenden Jochen Schulte gezeigt, vor welchem Spagat die Landesregierung bei ihren Zuwendungen an die Liga der Wohlfahrtsverbände steht. Einerseits gebe es den verfassungsrechtlich begründeten Anspruch, die Wohlfahrtsverbände für die von ihnen erfüllten Aufgaben entsprechend auszustatten. Andererseits müsse dieser Anspruch auch mit einer praktikablen und strikteren Darlegungspflicht über die Verwendung der Mittel einhergehen, sowie mit einer Transparenz der Kriterien und Maßstäbe des Aufteilungsschlüssels, nach dem die staatlichen Mittel auf die einzelnen Wohlfahrtsverbände aufgeteilt werden.
Schulte: „Ohne dem Ergebnis des PUA vorzugreifen, besteht hier offenbar Regelungsbedarf. Schwerpunkt einer Regelung muss dabei die vollständige Transparenz der Mittelverteilung auf die einzelnen Wohlfahrtsverbände sein.“

Jochen Schulte
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