SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
kindbeimmalenDie Regelleistungen für Kinder und Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch müssen den tatsächlichen Bedarfen angepasst werden. Eine Bunderatsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns soll die Prüfung, Neuberechnung und teilweise Ausweitung der Kostenübernahme befördern.

Mit einem von der SPD-Fraktion initierten Landtagsantrag (Drs. 5/1208) haben die Koalitionsfraktionen in Mecklenburg-Vorpommern die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative beauftragt. Diese hat zum Ziel, Regelleistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II und dem SGB XII neu zu berechnen und dem tatsächlichen Bedarf der Kinder anzupassen. Besonders soll der besondere Bedarf der Kinder für Gesundheit, Bildung und Betreuung sowie für Fahrtkosten zur Schule in die Prüfung einbezogen werden. Die Leistungen sollen weiterhin um kindgerechte Bedarfe, wie insbesondere Einschulungspauschale, Pauschale zu Schuljahresbeginn und angemessene Kostenübernahme für eintägige Klassenfahrten und ähnliche schulische Veranstaltungen ausgeweitet werden.

„Wir wollen eine vollständige Abdeckung der entwicklungsbedingten Kosten für die Schulausstattung und die Teilnahme am Mittagessen an Kindertagesstätten und in Schulen“, so die kinder- und jugendpolitische Sprechrein der Fraktion, Martina Tegtmeier. Tegtmeier sprach sich dafür aus, bei der Prüfung selbstverständlich auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen. Sachleistungen von Kommunen und Ländern die geldwerten Charakter besitzen, müssten deshalb natürlich berücksichtigt werden. So gebe es z.B. teilweise Lehrmittelfreiheit, die in die Bedarfsermittlung einfließen muss.

Sozialminister Erwin Sellering (SPD) ergänzte, dass mit dem Antrag auf veränderte Bedingungen reagiert werde und Erfahrungen der letzten Jahre aufgegriffen würden. Er zeige aber auch, dass den Sozialdemokraten das Wohl von Kindern und Jugendlichen außerordentlich am Herzen liege. Sellering betonte, dass es noch Sozialleistungen gebe, die zwar bei den Eltern, aber nicht bei den Kindern ankämen. Hier liege die Herausforderung neuer Regelungen. Im Übrigen greife das Lohnabstandsgebot bei Sozialleistungen für Kinder nicht - hier sei in jedem Falle der reale Bedarf ausschlaggebend.

Dr. Marianne Linke (DIE LINKE) forderte Einmalzahlungen für besondere Anlässe. Diese spezifischen Zuwendungen seine ebenso wichtig wie eine Korrektur der Regelsätze.