SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Unterstützung für Kleingartenvereine bei Asbestsanierung

In der Vergangenheit wurde die SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern wiederholt auf die Problematik der Asbestbelastung von leerstehenden Gartenhäusern hingewiesen. Zwar sind eigentlich die letzten Pächter für den ordnungsgemäßen Rückbau der Gartenhäuser verantwortlich, häufig sind diese aber für die Kleingartenvereine nicht mehr greifbar.

Zur pragmatischen Lösung dieses Problems hat die SPD-Landtagsfraktion ein Rückbauprogramm für asbestbelastete, leerstehende Gartenhäuser initiiert. Dieses Rückbauprogramm wurde in die neue Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

In diesem Programm stehen in den nächsten Jahren insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Kleingärtnerorganisationen gemäß § 2 Bundeskleingartengesetz. Es können auf Antrag Zuschüsse bis zu einer Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden, der Maximalbetrag je Parzelle beträgt dabei 1.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist u.a. eine mit der Gemeinde abzustimmende Rückbaukonzeption des Vereins sowie ein Vereinsbeschluss zur Durchführung des Projekts.

Die neue Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern enthält auch weitere Fördermöglichkeiten für Kleingartenorganisationen, insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen. Da die Richtlinie erst Ende März 2019 veröffentlicht wurde, ist trotz der in der Richtlinie genannten Antragsfrist vom 31. März 2019 auch weiterhin eine Antragsstellung möglich.

Die Richtlinie und alle notwendigen Antragsunterlagen finden Sie in der Förderfibel des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
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