In einem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU (Drs. 5/2054) wurde die Landesregierung heute gebeten sicherzustellen, dass das Kommunalabgabengesetz von den Kommunen nicht missbräuchlich zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in als gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen genutzt wird. Hintergrund ist, dass als gemeinnützig anerkannte Kleingartenanlagen dem Bundeskleingartengesetz unterliegen. Gartenlauben sind daher nach Ansicht der Koalitionspartner keine Zweitwohnungen und können nicht für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dennoch erheben einzelne Kommunen für ausgesuchte Gartenlauben eine Zweitwohnungssteuer. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung.
Die kleingartenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Peters, verlangte in der Debatte, dass endlich Ruhe in das organisierte Kleingartenwesen einkehren müsse. Der Punkt des Streites sei seit Jahren der Begriff des dauernden Wohnens, welches nach dem Bundeskleingartengesetz eindeutig verboten ist. Hier seien die Vorstände der Kleingartenanlagen gemeinsam mit den Kommunen in der Pflicht, Verstöße zu ahnden, was aber nicht heiße, alle Kleingärtner einer Anlage bei Verstößen Einzelner in Sippenhaft zu nehmen. Peters warnte davor, mit der Zweitwohnungssteuer Verstöße gegen des Bundeskleingartengestz legalisieren zu wollen. Nur die Aberkennung der kleingärtnerischen und steuerlichen Gemeinnützigkeit rechtfertige die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Alle anderen Versuche anerkannte Kleingärten zu besteuern, müssten die Rechtsausfsichtsbehörden des Landes unterbinden. SPD-Kommunalexperte Heinz Müller betonte, dass auch nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) grundsätzlich keine Zweitwohnsteuer in als gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen zu erheben ist. Danach sei zu verfahren.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) vertrat die Auffassung, dass neben dem dauerhaften Wohnen auch die Beschaffenheit der Laube eine Rolle spiele. Hier gebe es im Bundeskleingartengesetz beispielsweise eine Begrenzung auf 24 qm, die allerdings durch den Bestandsschutz für Lauben, die zu DDR-Zeiten errichtet wurden, vielfach überschritten werde. Caffier räumte ein, dass die Bundesgesetzgebung in dieser Frage etwas betagt sei, mahnte aber dennoch an, das kleingärtnerische Privilieg der Pachtpreisbindung und des erweiterten Kündigungsschutzes nicht zu missbrauchen.
Die Opposition teilte die Ansicht der Koalition weitestgehend. zweifelte aber daran, ob die Landesregierung der richtige Adressat sei. Peter Ritter (DIE LINKE) forderte, den Begriff des Kleingartens neu zu definieren. Es handele sich beim heutige Garten eben schon lange nicht mehr um den Abstellpaltz für Geräte oder den einfachen Unterstellschutz bei Wind und Regen. Insofern dürfe man Kommunen auch nicht a priori daran hindern, bei berechtigten Zweifeln entsprechende Einnahmen durch eine Zweitwohnsteuer zu erzielen. Sigrun Reese (FDP) sprach von der sozialen Funktion des Kleingartens und verlangte von den Kommunen, aktiven und potenziellen Kleingärtnern keine zusätzlichen Steine in den Weg zu legen.
Der SPD/CDU-Antrag erhielt am Ende der Debatte die Stimmen aller Fraktionen.