SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
urheberantrag
Eigentlich hätte heute Einigkeit herrschen können im Landtag. Denn beim Grundsatz einer stärkeren Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben gibt es zwischen Koalition und Opposition viele Schnittmengen. Dass am Ende kaum über den Inhalt, dafür umso mehr über die Urheberschaft des Gesetzentwurfes debattiert wurde, lag am Vorwurf des Plagiats, der seit einigen Tagen im politischen Raum steht.

 

 

Der Landtag beschäftigte sich heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in M-V“ (5/2381), den die Fraktion DIE LINKE eingebracht hatte. Kernpunkte des Entwurfes sind eine verbindlichere Regelung der Mitwirkungsrechte von SeniorInnen und deren Vertretungen sowie die Förderung der aktiven Beteiligung von älteren Menschen am sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben in M-V. Als Ziele formuliert das Gesetz die Verbesserung der Beziehungen zwischen den Generationen und die Weiterentwicklung der Solidargemeinschaft.

Schlagzeilen hatte der Gesetzentwurf allerdings weniger durch seine Inhalte gemacht, als vielmehr durch die Tatsache, dass es einen weitgehend wortgleichen Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium gibt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. SPD-Sozialexperte Jörg Heydorn warf DER LINKEN denn auch vor, ihren Text von dem Entwurf des Sozialministeriums abgeschrieben zu haben und mit der heutigen Einbringung das Gesetzgebungsverfahren nun zu chaotisieren. Selbst der Landesseniorenbeirat, der intensiv in die Erarbeitung eingebunden war, fände diesen „Zufall“ eigenartig und betone in einem Schreiben, sich nicht für parteipolitische Zwecke instrumentalisieren lassen zu wollen. Aus Heydorns Sicht dürfe ein solches Vorgehen nicht Schule machen! Gute Praxis sei es, dass ein Referentenentwurf zunächst mit der Fachöffentlichkeit und dann mit den anderen betroffenen Ministerien erörtert werde. Ein solches geordnetes Verfahren werde jetzt von DER LINKEN torpediert, in dem sie den in der Öffentlichkeit befindlichen Entwurf als eigenes Werk verkaufe.

Manuela Schwesig griff den Plagiatsvorwurf ebenfalls kurz auf und fragte ironisch, ob DIE LINKE von ihr auch gleich noch einen Redeentwurf zum Thema geschrieben haben wolle. Inhaltlich bezeichnete die Sozialministerin Seniorenpolitik als Querschnittsaufgabe, der sich alle Häuser stellen müssten. Ihr Ministerium habe beispielsweise den nunmehr im Raum stehenden Gesetzentwurf unter ehrenamtlicher Mitwirkung des Seniorenbeirats erarbeitet und sei damit bereits ohne konkrete gesetzliche Vorgabe einer Forderung des Altenparlaments von 1999 freiwillig und gern nachgekommen.

CDU-Seniorenexperte Günter Rühs sieht im Gesetzentwurf einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil man eine einzelne Bevölkerungsgruppe mit besonderen Mitwirkungsrechten ausstatten wolle. In Anspielung auf den beteiligten Seniorenbeirat sagte er, dass man sich in einer parlamentarischen Demokratie und nicht in einer Räterepublik befinde. Der Landtag sei von Bürgern aller Altersklassen gewählt und vertrete damit auch automatisch die Interessen der Senioren. Im Übrigen sei es nicht nachvollziehbar, dass man laut LINKE mit 60 bereits als Senior gelte, während man zukünftig bis 67 arbeite.

Die Fraktion DIE LINKE wehrte sich erwartungsgemäß gegen die erhobenen Vorwürfe und verwies auf die Übernahme von Gesetzesteilen aus Berlin und Thüringen, was nach Auffassung von Fachsprecherin Irene Müller durchaus üblich und nicht ehrenrührig sei. Zudem habe man bereits 2004 einen Entwurf vorgelegt, der vom damaligen Koalitionspartner SPD nicht mitgetragen wurde. Die FDP hielt sich im Streit um die Urheberrechte für den Entwurf mit Schuldzuweisungen zwar zurück, brachte allerdings auch ihr Unbehagen über die merkwürdigen Vorgänge zum Ausdruck, die nicht zuletzt auch den Seniorenbeirat in eine schwierige Situation gebracht hätten.

Auch wenn es also gegen den eigentlichen Inhalt des Gesetzentwurfes keine grundsätzlichen Bedenken gab, wurde er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt und darauf verwiesen, dass demnächst ein eigener Entwurf vorgelegt werde, der das übliche Beteiligungsverfahren durchlaufen habe. Die FDP enthielt sich der Stimme.