Unter dem Stichwort dezentrale Energieversorgung und nachwachsende Rohstoffe haben auch viele Landwirte die Chance ergriffen, auf den zukunftsträchtigen Zug der erneuerbaren Energien aufzuspringen. Doch die zunehmende Nutzung von Flächen für die Energiepflanzenproduktion birgt wegen der Tendenz zu Monokulturen auch Risiken für die Qualität des Bodens. Dem widmete sich heute der Landtag auf Initiative der Koalitionsfraktionen.
Mit ihrem Antrag „Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 5/3881) haben die Koalitionsfraktionen die Landesregierung heute aufgefordert zu prüfen, ob die Grundsätze und Handlungsempfehlungen zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung noch den heutigen Bedingungen in M-V entsprechen. Als gute fachliche Praxis gilt in Deutschland die Einhaltung von Grundsätzen des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Die gute fachliche Praxis bezieht sich daher auf alle Landnutzungsbereiche. Sie richtet sich an alle im Agrarraum tätigen landwirtschaftlichen Akteure und definiert verbindliche Mindeststandards. Hintergrund des Antrages ist die wachsende Bedeutung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe. Dadurch seien Struktur und Methoden der landwirtschaftlichen Bodennutzung zum Teil nachhaltig verändert worden. Als Beispiel kann der zunehmende Anbau von Mais zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen dienen.
Die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Ute Schildt, betonte in ihrer Einbringungsrede, dass die Koalition mit diesem Antrag nicht vorhabe, alle Grundsätze landesspezifizisch ändern zu wollen. Andererseits gäben aber einige Grundsätze aus dem Bundesbodenschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz Anlass zu der Frage, ob diese Grundsätze noch uneingeschränkt ihre Entsprechung hätten. Schildt machte keinen Hehl daraus, dass der Fokus des Antrages auf dem verstärkten Anbau von Biomasse zur energetischen Verwertung, insbesondere Mais und Raps, liege. Selbstverständlich wolle man den Ausbau der regenerativen Energien, auch den der Biomasse als Energieträger. Es sei aber nicht zu übersehen, dass gerade in M-V mit seinen großflächigen Strukturen Fehlentwicklungen drohten - vor allem das Entstehen von Monokulturen. Dabei würden Fruchtfolgen vernachlässigt, die Biodiversität reduziert und das Grundwasser durch Überdüngung gefährdet. Schildt sprach sich angesichts der Komplexität des Themas für eine breite Beteiligung aller Akteure im ländlichen Raum aus.
Agrarminister Dr. Till Backhaus unterstützte die Auffassung seiner Vorrednerin. Mais sei leider die derzeit wirtschaftlichste Energiepflanze und es sei bedauerlich, dass die Wissenschaft bisher nicht ausreichend die Nutzbarkeit anderer Pflanzen erforscht habe. Backhaus, der auch auf die Nutzbarkeit von Pflanzen für die Herstellung von Bau- und Dämmstoffen oder die Produktion von Wasch- und Pflegemitteln hinwies, hob hervor, dass die Regeln der guten Praxis gleichermaßen für die Lebensmittelproduktion wie auch für die Erzeugung von Energiepflanzen gelten müssten. Deshalb werde man auch verstärkt Betriebe aufs Korn nehmen, die z.B. 75 Prozent Mais in der Fruchtfolge haben und somit den wertvollen Boden über die Maßen ausbeuten und seine Fruchtbarkeit langfristig zerstören.
Der Agrarexperte der LINKEN, Prof. Dr. Fritz Tack, zitierte Umweltverbände, die inzwischen von einer „Vermaisung“ ganzer Landstriche sprechen. Damit könne die Humusbilanz langfristig negativ beeinflusst werden. Die damit verbundene Reduzierung der Artenvielfalt - besonders in der Nähe von Energieanlagen - sei bereits auf der letzten Mela diskutiert worden. Tack bestätigte der Landesregierung allerdings, das Problem bereits zu bearbeiten. Auch er unterstütze die Erforschung der Energierübe als wichtigen Fruchtfolgepartner für den leider dominierenden Mais. Die Rübe gehöre ohnehin nach M-V.
Beate Schlupp von der CDU sprach von gewissen Widersprüchen. So habe man Landwirte massiv dazu gedrängt, als so genannte Energiewirte aktiv zu werden, um ihnen jetzt die Schwerpunktsetzung auf Mais vorzuwerfen. Sie legte in ihrer Rede den Schwerpunkt auf die stärkere Berücksichtung von güllebasierten Biogasanlagen im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG). Die im Antag geforderte Überprüfung bezeichnete sie als „nicht schädlich“, sie dürfe aber nicht nur in eine Richtung gehen.
FDP-Agrarexpertin Sigrun Reese sah als einzige Vertreterin der demokratischen Fraktionen keinen Sinn in dem Antrag. Ihrer Meinung nach stelle der Antrag alle Landwirte unter Generalverdacht. Ihrer Fraktion seien keine bewussten Verstöße gegen die gute fachliche Praxis bekannt, zumal der Landwirtschaftsminister regelmäßig die große Artenvielfalt im Land betone. Dagegen begrüße es die FDP, wenn sich Landwirte mit der Energiepflanzenproduktion ein zweites Standbein verschaffen würden. Der Maisanbau in Mecklenburg-Vorpommern liege im übrigen mit seinem 13%-Anteil unter dem Bundesdurchschnitt von 20 %. Das Draufsatteln auf EU- und Bundesrecht lehne die FDP ab, während man eine stärkere Berücksichtigung von Gülle im EEG unterstütze.
Der Überweisung des Koalitionsantrages sowie des Änderungsantrages der LINKEN in den Agrarausschuss stimmten schlussendlich alle Fraktionen außer der FDP zu.
