SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

gezDass die GEZ in Deutschland besonderen Beliebtheitsgrad genießt, kann man wohl nicht gerade behaupten. Das mühselige Geschäft der Gebühreneintreiber wird oft mit Schnüffelei gleichgesetzt und weckt im Osten Deutschlands besonders unangenehme Erinnerungen. Schuld ist auch die inzwischen als überholt geltende gerätebezogene Abgabepflicht. Das soll sich nun ändern...

In erster Lesung hat der Landtag heute den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drs.5/4244) beraten. Kern des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs ist die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein geräteunabhängiges Rundfunkbeitragsmodell. Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr ist angesichts der technischen Konvergenz der Medien (Internet, Handy, klassische Empfangsgeräte) nicht mehr geeignet, die Nutzer und Nutzerinnen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich zu erfassen. Akzeptanz und Aufkommen der Rundfunkgebühr sinken drastisch. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würde stattdessen eine haushalts- bzw. betriebsbezogene Beitragspflicht für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte eingeführt.

Ministerpräsident Erwin Sellering, dessen Staatskanzlei die Rundfunkstaatsverträge mit den anderen Bundesländern verhandelt, sprach von einem Systemwechsel hin zu mehr Beitragsgerechtigkeit und zu einer weiterhin soliden Ausfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sellering hob hervor, dass die Staatskanzlei während der Verhandlungen stets mit den medienpolitischen Sprechern der im Landtag vertretenen Fraktionen im Gespräch geblieben sei, um weitgehende Transparenz zu gewährleisten und deren Vorschläge in die Verhandlungen einzubeziehen. Das jetzt zu beratende Modell sei zeitgemäß und notwendig, ohne das Ziel zu verfolgen, höhere Gebühren zu erheben. Darin habe unter den Ministerpräsidenten Einigkeit bestanden. Vielmehr könne sich zukünftig keiner mehr vor der Beitragspflicht drücken und auf Kosten anderer hochwertigen Rundfunk konsumieren. Für bestimmte Einrichtungen wie Jugendclubs, Freiwillige Feuerwehren, aber auch für das im Land wirtschaftlich wichtige Beherbergungsgewerbe habe man Begrenzungen eingezogen, ebenso gebe es weiterhin für sozial schwache Menschen die Möglichkeit der Beitragsbefreiung. Die Rundfunkbeiträge finanziell leistungsfähiger behinderter Menschen  in Höhe von einem Drittel des üblichen Haushaltsbeitrages sollen verstärkt für die Produktion barrierefreier Angebote genutzt werden. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk sei im Übrigen eine wichtige Voraussetzung für eine demokratische Willensbildung.

Für die LINKEN-Fraktion kritisierte Andreas Bluhm, dass es im parlamentarischen Verfahren wegen der umfangreichen Vorverhandlungen keine Möglichkeit gebe, "die rundfunkpolitischen Fehlleistungen der Staatskanzlei" zu korrigieren. Man könne eigentlich nur ablehnen oder zustimmen. Die Anpassungen an die technischen Veränderungen trage man natürlich mit, aber das wohnungsbezogene Modell halte man für schwierig. So zahle ein Alleinstehender das vierfache von Leuten die z. B. zu viert eine Wohnung bewohnen. Auch stehe die datenschutzrechtliche Frage im Raum, wie die Erfassung der Wohnungen durch die GEZ oder deren Nachfolger erfolge. Die geplanten Änderungen bei den Beitragsbefreiungen seien seiner Auffassung nach Sozialabbau durch die Hintertür. Auch die Art der Beitragsberechnung bei mittelständischen Unternehmen sei problematisch und unlogisch.

SPD-Medienpolitikerin Ute Schildt nannte den Gesetzentwurf das Ergebnis ausgiebiger Diskussionen. Die Sicherung der Rundfunkfinanzierung sei als Element der Demokratie extrem wichtig. Die Zunahme der Nichtzahler und deren hohe Dunkelziffer besonders in Großstädten sei allmählich existenzgefährdend für die Rundfunkfinanzierung. Zudem hätten sich die dritten Programme im Zuge der Verhandlungen verpflichtet, besonders intensiv an der Bereitstellung barrierefreier Inhalte zu arbeiten. Das seien gute Signale auch in Richtung der Menschen mit Behinderung.

Ebenfalls keine Kritik gab es vom Liberalen Toralf Schnur. Der öffentliche-rechtliche Rundfunk müsse auch zukünftig gegen private Anbieter bestehen, die zum Teil ebenfalls hochwertige Programme böten. Außerdem fühlten sich Bürger von der "GEZ-Spitzelei" belästigt, der mit dem neuen Modell ein Ende gesetzt werden könne.

CDU-Medienexperte Armin Jäger bescheinigte dem Entwurf die richtige Richtung, kritisierte aber drei Punkte: die Nichtberücksichtigung beruflich veranlasster Nebenwohnungen, die Einbeziehung von Firmen-KFZ ("ein Auto ist keine Wohnung") und die umfangreichen Melde- und Abmeldepflichten, die auch datenschutzrechtlich bedenklich seien.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen.