Entgegen eines landläufigen Ausspruchs ist die Wiederholung nicht immer die Mutter der Weisheit - jedenfalls nicht, wenn die Wiederholung darin besteht, hinlänglich bekannte Vorschläge neu zu verpacken, um sie dann ohne neue Aspekte ein zweites Mal beraten zu lassen. Entsprechend unsanft wurden deshalb heute auch die Verfasser eines solchen Wiederholungs-Antrages auf den Boden der Tatsachen geholt.
Mit ihrem Antrag „Begleitende Maßnahmen zur Einführung der Schuldenbremse“ (Drs. 5/4248) hat die FDP heute versucht, ihre bereits bei der ersten Beratung der Schuldenbremse aufgestellten Forderungen ins parlamentarische Verfahren zu bringen. So solle die Landesregierung in allen Ressorts einschließlich der nachgeordneten Behörden eine umfassende Buchführung einführen, die Vermögen, Schulden sowie Risiken des Landes wertmäßig darstellt. Außerdem forderte die FDP für ihre Zustimmung zur Schuldenbremse regelmäßige Beteiligungsberichte von Unternehmen mit Landesbeteiligung über die Finanzsituation und mögliche Risiken für den Landeshaushalt sowie ein Konzept zur Entschuldung der Kommunen.
Wie schon in der Debatte vor einem Monat wiederholte FDP-Fraktionschef Michael Roolf gebetsmühlenartig, dass es ihm nicht um eine Kuhhandel wie auf dem Markt gehe - also Zustimmung für das Gesamtpaket gegen die wohlwollende Berücksichtigung seiner Vorschläge zur Schuldenbremse in den Ausschüssen. Vielmehr ginge es ihm darum, dass eine Schuldenbremse auf Landesebene nicht hinter die Regelungen auf Bundesebene zurückfallen dürfe. Nur so recht glauben wollte ihm das niemand...
Finanzministerin Heike Polzin warf Roolf deshalb genau diesen "Teppichhandel" vor. Zwar sei sein mündlicher Vortrag recht moderat, der schriftlich vorliegende Antrag hingegen äußerst problematisch. Die FDP wolle offensichtlich feilschen, im Angebot seien allerdings nur Ladenhüter, die dazu geeignet seien, Land und Kommunen gegeneinander auzuspielen. Wer nämlich ein Konzept zur Entschuldung der Kommunen fordere, habe nicht zu Ende gedacht. Wolle die FDP wirklich einen vom Land gemachten Sanierungsplan für die Kommunen unter Umgehung des Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung? Wolle die FDP Schuldenmacher belohnen und konsequente Haushaltssanierer bestrafen? Für sie sei der gesamte Antrag lediglich ein Feigenblatt, um die Schuldenbremse doch noch an irgendeiner Stelle des Verfahrens abzulehnen.
Unterstützung erhielt die Finazministerin vom SPD-Haushaltsexperten Rudolf Borchert. Der Antrag sei überflüssig und unglaubwürdig, die Liberalen sollten sich lieber engagiert an den Beratungen im Ausschuss beteiligen. Der Antrag sei im Übrigen ein schöner Beleg, warum die FDP in aktuellen Umfragen stets die Partei mit der geringsten Glaubwürdigkeit sei. Als Deregulierungspartei und Partei des Bürokratieabbaus sei die FDP mit diesem Antrag und seinen Forderungen nach umfangreichen Buchführungs- und Belegpflichten jedenfalls komplett unglaubwürdig. Und auch bei den Rückwärtsrollen der FDP auf Bundesebene - sei es beim Thema Steuersenkungen, sei es bei der Laufzeitverlängerung - werde auch ein Notarzt Dr. Rösler kaum noch helfen können.
Die LINKE mit ihrem Redner Peter Ritter nutzte die Debatte noch einmal zur Darlegung ihrer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Schuldenbremse. Schon in Wahlkampfstimmung warf er SPD und CDU vor, in der Frage einer Schuldenbremse innerhalb der Koalition "wie zwei Esel um eine alte Möhre" gestritten zu haben. Dass er mit der Schuldenbremse die Konsolidierungspolitik der rot-roten Regierung fortsetzen könne, sei für ihn kein Argument, distanzierte er sich von der eigenen politischen Vergangenheit als Koalitionspartner der SPD.
Nachdem CDU-Redner Egbert Liskow noch einmal die Einigkeit zwischen Koalition und Landesregierung in Finanz- und Haushaltsfragen betont hatte, wurde der Antrag der FDP mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Auch die von den Liberalen beantragte Überweisung in die Ausschüsse fand keine Mehrheit.