Gegen die Nachwuchssorgen bei den Freiwilligen Feuerwehren im Land gibt es inzwischen eine erfolgreiche Imagekampagne und eine Reihe von Erleichterungen für die im Ehrenamt Tätigen. Diesen Maßnahmenkatalog wollten die Liberalen heute durch die Anerkennung des Feuerwehrführerscheins als regulären Führerschein ergänzen. Doch kann man einen spezifischen Feuerwehrführerschein so einfach umwandeln, ohne dass es Ärger, Neid und juristische Bedenken gibt?
Mit ihrem Antrag "Neuer Feuerwehrführerschein als vollwertige Fahrerlaubnis" (Drs. 5/4320) wollten die Liberalen im Landtag heute die Landesregierung auffordern, beim Bund zu erwirken, den bundesrechtlich angestrebten Feuerwehrführerschein als vollwertige Fahrerlaubnis gelten zu lassen. Außerdem sollten die personellen und materiellen Voraussetzungen geschaffen werden, um an der Landesfeuerwehrschule in Malchin Ausbildung und Prüfung durchzuführen. Hintergrund: Der Bundestag hatte im April 2011 das Straßenverkehrsgesetz geändert und eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerkes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t auf der Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung beschlossen.
FDP-Innenexperte Gino Leonhard begrüßte in seiner Antragseinbringung den so genannten "Feuerwehrführerschein" als gute Maßnahme zur unbürokratischen Unterstützung des Ehrenamtes. Seiner Auffassung nach sei es nur logisch, dass derjenige, der als Feuerwehrmann einen 7,5-Tonner fahren könne, auch privat oder beruflich ein solches Fahrzeug steuern dürfe. Neben dem logischen Aspekt sehe er in der möglichen Umwandlung des Feuerwehrführerscheins in einen vollwertigen Führerschein auch eine Maßnahme zur Bekämpfung von Nachwuchssorgen bei den Freiwilligen Feuerwehren im Land. Leonhards Kenntnis nach befürworte der Landesfeuerwehrverand den FDP-Vorschlag, auch der Fahrlehrerverband dürfte seiner Vorstellung nach keine Bedenken gegen eine solche Regelung haben.
Verkehrsminister Volker Schlotmann, selbst Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, dankte zunächst den Feuerwehrleuten und betonte, er tue dies auch außerhalb von Wahlkampfzeiten. Selbstverständlich habe er aber Verständnis für die Situation der FDP und deren leicht durchschaubare Absicht, hier und heute einen Wettbewerb zu eröffnen, wer der größere Feuerwehrfreund im Land sei. Was die FDP vorschlage, sei allerdings hochgradig problematisch. Die EU habe bereits bei der jetzt beschlossenen Regelung den Zeigefinger erhoben, und selbst die FDP-Vertreter in der Bundesregierung wollten eins ganz gewiss nicht, nämlich einen Verstoss gegen die EU-Führerscheinrichtlinie. Deshalb könne es hier im Land nur eine praxisnahe gesetzestreue Regelung geben. Die FDP-Forderung nach zusätzlichen Ausbildungsgängen an der Feuerwehrschule in Malchin wies Schlotmann mit der Erklärung zurück, dass bereits jetzt sämtliche Behördenfahrschulen des Landes für Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren offen seien.
CDU-Verkehrsexperte Peter Stein bezweifelte in seiner Rede, dass der Fahrlehrerverband wirklich nichts gegen eine solche Regelung habe. Ansonsten habe der Minister alles Nötige gesagt.
Die zuständige Expertin der LINKEN, Birgit Schwebs, wies darauf hin, dass die jetzt im Bundestag verabschiedete Regelung bereits eine Ausnahmeregelung sei. Die Ausnahme würde also zur Regel, zumal das Gewicht der Fahrzeuge schon jetzt inklusive Löschwasser oft 7,5 Tonnen überschreite. Fraglich sei auch die Qualität der Ausbildung. Während die LKW-Führerscheinausbildung in der Regel 40 Stunden dauere, reichten beim Feuerwehrführerschein 4 Einheiten zu je 45 Minuten und das, obwohl die Fahrzeuge häufig sogar mit Blaulicht unterwegs seien. Auch sie bezweifelte, dass es den Fahrschulfirmen egal sei, wenn sie Kunden aufgrund des Feuerwehrführerscheins verlieren würden. Hauptkritikpunkt sei aber die Sicherheitsfrage.
SPD-Innenexperte Heinz Müller, selbst gerade auf Diskussionstour mit freiwilligen Feuerwehrleuten, blieb nicht mehr viel zu ergänzen. Wenn selbst der Verkehrsexpete der FDP-Bundestagsfraktion die Lösung des Bundestages als unbürokratisch und flexibel lobe, solle man als FDP-Fraktion M-V nicht daran rütteln und unnötige Probleme mit der EU riskieren.
Der Antrag wurde am Schluss der Debatte mit den Stimmen von SPD, CDU und LINKE abgelehnt. Die von der FDP geforderte Überweisung in die Ausschüsse erhielt ebenfalls keine Mehrheit.