16-Jährige können den Landtag wählen! Jugendliche ab 16 können sich aktiv an Politik beteiligen. Sie können aktiv ihre Zukunft politisch mitgestalten. Gerade weil junge Menschen demografisch nicht so viel Gewicht haben bei Wahlen, ist es wichtig, sie und ihre Anliegen zu verstehen, sie fit zu machen in Fragen der politischen Bildung. Dazu gehört auch ihre Stimmabgabe bei Wahlen seit längerem bei Kommunalwahlen und ab sofort bei Landtagswahlen. Es geht um das aktive Wahlrecht, Jugendliche dürfen aktiv wählen. Das sogenannte passive Wahlrecht, also das Recht, selbst gewählt zu werden, bleibt weiterhin auf Erwachsene ab 18 Jahren beschränkt. Den nächsten Landtag in Mecklenburg-Vorpommern können alle 16-Jährigen mitwählen. Das ist für alle 16- und 17-Jährigen mehr Partizipation, mehr Beteiligung, mehr Mitbestimmung, mehr Demokratie. Und das Beste bei all den Zugaben: Es wird trotzdem niemandem etwas weggenommen! Junge Menschen haben vielfältige Sichtweisen auf viele Themen. Sie sind nicht nur jung, sondern auch arm, reich, gut oder schlecht ausgebildet, haben unterschiedliche Identitäten und ihre eigenen Gedanken zum Leben. Diese Sichtweisen müssen natürlich auch Einfluss auf die Wahlentscheidung haben. Und diesen Einfluss geben wir der Jugend in MV mit unserer Entscheidung. Wir werden die jungen Leute auch befähigen, dieses Wahlrecht wahrzunehmen. Deshalb unterstützen wir die Landeszentrale für politische Bildung und die Schulen, denen hierbei eine besondere Aufgabe zukommt. Eine gute Möglichkeit der Demokratiebildung ist zum Beispiel das Projekt Juniorwahl.
16-Jährige können den Landtag wählen!
