Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute geurteilt, dass die Einstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall zulässig ist. Die Klage der AfD hiergegen wurde in allen Punkten abgewiesen. Hierzu erklärt unser Fraktionsvorsitzender Julian Barlen: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt durch das Urteil den Umgang unserer wehrhaften Demokratie mit potentiellen Feinden. Der Verfassungsschutz kann nun weiterhin den Anhaltspunkten auf den Grund gehen, die die AfD zu einem rechtsextremen Verdachtsfall machen. Alleine in Mecklenburg-Vorpommern hat die AfD alles dafür getan, diesen Verdacht sehr begründet erscheinen zu lassen. Nach dem regen Zulauf des inzwischen offiziell aufgelösten rechtsextremen Flügels aus den Reihen der AfD-Spitze macht beispielsweise Fraktionschef Kramer keinen Hehl aus seiner Nähe zur rechtsextremen `Identitären Bewegung. Ebenso haben der Abgeordnete Kramer und sein Fraktionskollege Schult keine Scheu, ganz selbstverständlich mit der rechtsextremen Gruppierung `1 Prozent zu verkehren. Wer sich wie die AfD in Mecklenburg-Vorpommern verhält, hat kein Problem mehr mit der Abgrenzung zum Rechtsextremismus, sondern befindet sich bereits in einem Pakt mit dem Rechtsextremismus. Hier müssen die Behörden im Rahmen unserer wehrhaften Demokratie ganz genau hinschauen. Nach dem OVG-Urteil ist es nun an den Behörden, dem Verdacht auf den Grund zu gehen und zu entscheiden, ob es sich um eine gesichert rechtsextreme Bestrebung handelt. Aus gutem Grund ist es in Deutschland nämlich keine politische Entscheidung, welche politische Strömungen gegen die Werte unseres Grundgesetzes verstoßen. Dafür gibt es mit den Regeln für den Verfassungsschutz und der Justiz einen klaren, rechtlichen Rahmen. So oder so: Durch ihre unsoziale und ausgrenzende Politik und die andauernde Hetze spaltet die AfD die Gesellschaft und ist eine Gefahr für die Demokratie.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute
