30 Jahre Landesverfassung: Ein Tag des Erinnerns und Mahnens Heute wurde im Landtag das 30-jährige Bestehen der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns gewürdigt, die am 15. November 1994 mit dem Zusammentritt des neu gewählten Landtags endgültig in Kraft trat. Ihre Entstehung war geprägt von einem intensiven Erarbeitungsprozess, der auch außerparlamentarische Gruppen einbezog. Die Verfassung wurde am 14. Mai 1993 mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag beschlossen, trat am 23. Mai 1993 vorläufig in Kraft und wurde am 12. Juni 1994 durch einen Volksentscheid mit 60,1 % Zustimmung bestätigt. In ihrer Rede erinnerte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas daran, dass sich die Menschen in der DDR eigenständig demokratisiert haben. Sie hob hervor, dass die ehemalige DDR positive Impulse in die heutige Bundesrepublik eingebracht hat, etwa im Bereich der Gleichberechtigung von Frauen. Gleichzeitig betonte sie die Bedeutung von Kompromissfähigkeit in der Demokratie. Weder das Grundgesetz noch die Landesverfassung wären ohne Kompromisse entstanden. Wer jedoch radikale Positionen einnehme und den Dialog verweigere, stelle sich außerhalb der Demokratie. Einen besonderen Moment gab es, als der ehemalige Bürgerbeauftragte Matthias Crone die letzte Rede des kürzlich verstorbenen ersten Landtagspräsidenten Rainer Prachtl posthum vortrug. Prachtl, einer der Väter der Landesverfassung, rief darin zu mehr Menschlichkeit in der Politik und zu authentischen Persönlichkeiten auf, die Glaubwürdigkeit verkörpern. Die Feierstunde und die Redebeiträge auch von Landtagspräsidentin Birgit Hesse führten uns die Werte unserer Verfassung und die Bedeutung des demokratischen Dialogs vor Augen. Für uns als SPD-Landtagsfraktion sind unsere Verfassung und die Dialog- wir Kompromissfähigkeit Basis unseres erfolgreichen Handelns für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. #mv #landesverfassung #demokratie
30 Jahre Landesverfassung: Ein Tag des Erinnerns
