Wir haben das neue Wassergesetz beschlossen. Wasser ist unsere wertvollste Ressource und sie wird knapper. Deshalb müssen wir sorgsamer mit ihr umgehen. Diese Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu einem bewussteren Umgang mit Wasser. Dafür müssen alle einen fairen Beitrag leisten. Bestandteile des Gesetzes sind die maßvolle Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts sowie die Einbeziehung der Landwirtschaft. Die Einnahmen sind zweckgebunden und fließen unter anderem in die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung, wasserwirtschaftlicher Anlagen wie Staue, Wehre und Deiche, in Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte sowie in das Gewässermonitoring. Zudem wird ein verpflichtender 5-Meter-Randstreifen an Gewässern eingeführt, um Nährstoffeinträge zu reduzieren, ökologische Funktionen zu stärken und Biotopvernetzungen zu verbessern. Der Wasserrückhalt in der Fläche wird aufgrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger. Dem wurde durch die Änderungen Rechnung getragen. Eine Entlastung der Wasser- und Bodenverbände wurde aufgenommen, indem Gewässerentwicklungs- und -pflegepläne nur für berichtspflichtige Gewässer erstellt werden müssen. Mit dem Gesetz wird zudem erstmals klar geregelt, dass das Land die Verantwortung für den Schutz zusammenhängend bebauter Siedlungsbereiche übernimmt. Für Bau, Ausbau und Unterhaltung der entsprechenden Küsten- und Hochwasserschutzanlagen erster Ordnung ist künftig grundsätzlich das Land zuständig. Ausnahmen bilden Bebauungen, die nach der neuen Stichtagsregelung in überflutungsgefährdeten Gebieten errichtet wurden. Im parlamentarischen Verfahren wurde dieser Zeitpunkt auf den 22. Dezember 2013 verlegt. Die Verantwortung für Anlagen außerhalb bebauter Ortsteile liegt weiterhin bei den Gemeinden sowie den Wasser- und Bodenverbänden.


