Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Dadurch werden öffentliche Aufträge des Landes nur noch an solche Unternehmen vergeben, die ihren Mitarbeitern Tariflohn oder tarifgleichen Lohn bezahlen. Damit hat die MV-Koalition eines der zentralen
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