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Dirk Stamer am 18. November 2025 SPD-Fraktion: Neubau der Strömungshalle sichert Spitzenforschung und stärkt Rostocks Wirtschaftsstandort

„Die Strömungshalle ist ein wissenschaftliches Herzstück für Mecklenburg-Vorpommern. Sie ermöglicht Experimente, die für die maritime Forschung bundesweit einmalig sind – von der Optimierung von...

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Mandy Pfeifer am 14. November 2025 MV-Koalition setzt sich für besseren Schutz vor nicht-körperlicher sexueller Belästigung...

„Nicht-körperliche sexuelle Belästigung ist keine harmlose Flirt-Geste, sondern eine Form von Machtdemonstration. Es schränkt vor allem Frauen und queere Menschen massiv in ihrer Freiheit ein,...

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Falko Beitz am 14. November 2025 Beitz zur Ortsumgehung Zirchow: „Wir setzen uns für die Interessen...

„Seit der Eröffnung des Swinetunnels ist die Belastung auf der B110 für die Bürgerinnen und Bürger in Zirchow noch einmal deutlich gestiegen. Wir brauchen eine Lösung, die sowohl die...

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blutzuckertestDas sozialpolitische Erfolgsmodell Pflegewohngeld wird auch über das Jahr 2007 hinaus fortgeführt. Die heute im Landtag beschlossene Änderung des Landespflegegesetzes bedeutet Planungssicherheit für die Pflegeeinrichtungen im Land und gibt Pflegebedürftigen und ihren Familien Rechtssicherheit.

Pflegebedürftigen im Land wird seit 2004 ein einkommensabhängiges, aber vermögensunabhängiges Pflegewohngeld gezahlt, um die finanzielle Belastung sozial verträglich zu gestalten. Mecklenburg-Vorpommern war eines der ersten Länder, das ein Pflegewohngeld eingeführt hat, um Pflegebedürftige mit niedrigem Einkommen zu entlasten und Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden.

Mit dem Landespflegegesetz (LPflegeG M-V) vom Januar 2004 wurde die Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen von der Objektförderung auf die Subjektförderung umgestellt und das einkommensabhängige Pflegewohngeld von maximal 200 € eingeführt. Zudem beschreibt es Regelungen zur Pauschalförderung von teilstationären Einrichtungen und zur Einzelförderung von teilstationären und stationären Einrichtungen. Diese Regelungen wären am 31. Dezember 2007 außer Kraft getreten. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz werden die Regelungen zum Pflegewohngeld sowie zur Pauschalförderung und zur Einzelförderung bis zum 31.12.2012 verlängert. Das Gesetz trägt zu sozialverträglichen Pflegeentgelten bei und hält den Anteil der Sozialgeldbedürftigen so gering wie möglich.

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Heydorn, erklärte in der heutigen Landtagsdebatte, dass die Verlängerung dieser Maßnahmen im Landespflegegesetz (Drs. 5/808) bis 2012 die sozialdemokratische Kontinuität in der Pflegepolitik zeige. Dies bedeute Planungssicherheit für die Pflegeeinrichtungen im Land und auch Rechtssicherheit und für die Pflegebedürftigen und ihre Familien. Das Pflegewohngeld sei zu einem funktionierenden und akzeptierten Bestandteil der Pflegelandschaft im Land geworden und damit zu einem Erfolgsmodell, mit dem die Einrichtungen unseres Landes inzwischen auch außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns werben.

Für die Einführung des Pflegewohngeldes wurde die SPD bei der Verabschiedung des Landespflegegesetzes im Jahr 2003 von vielen Seiten heftig kritisiert. Diese Kritik ist verstummt. Im Gegenteil: Inzwischen sind die meisten Kritiker zu Befürwortern geworden.

Die Einschränkung der Geltungsdauer der finanzrelevanten Paragrafen entspricht übrigens den Deregulierungsbemühungen der Landesregierung. Danach sind Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften grundsätzlich zu befristen, um eine Notwendigkeitskontrolle zu gewährleisten.