Heute hat das Kabinett den Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag übermittelt und im kommenden Jahr in erster Lesung im Landtag beraten. Wissenschaftsministerin Martin hat die Eckpunkte der Reform heute in Schwerin vorgestellt. Der wissenschaftspolitische Sprecher, Dirk Stamer, begrüßt die Novelle ausdrücklich:
„Wir wollen unsere Hochschulen noch besser aufstellen im Wettbewerb um Fachkräfte und Studierende. Deswegen müssen wir noch attraktiver werden. Mit dem neuen Landeshochschulgesetz machen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.“
Der Wissenschaftspolitiker lobt dabei die zentralen Änderungsvorschläge. So sieht das Gesetz vor, den Fachhochschulen in Neubrandenburg, Stralsund und Wismar künftig als Hochschulen angewandter Wissenschaften zu bezeichnen. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit geschaffen, in gesonderten Fachbereichen Promotionen an den drei Hochschulen zu erhalten.
„Was auf den ersten Blick wie eine Formalie wirkt, ist in Wahrheit eine ganz wichtige Entscheidung. Wenn wir die klügsten Köpfe nach Stralsund, Wismar und Neubrandenburg locken wollen, brauchen sie nicht nur gute Standortbedingungen, sondern auch echte Zukunftsperspektiven. Studierende überlegen es sich dreimal, ob sie an eine Fachhochschule gehen soll, bei der er sie keine realistische Chance auf eine Promotion haben“, sagt der Wissenschaftspolitiker.
Zudem wird es Verbesserungen für all jene Studierende geben, die durch familiäre Verpflichtungen parallel zum Studium zusätzlich belastet sind. So können beispielsweise Studierende, die ihre Angehörigen pflegen oder sich um ihre Kinder kümmern müssen, die Chance bekommen, einen sogenannten Nachteilsausgleich zu beantragen. Dieser kann insbesondere Abweichungen im Hinblick auf die Ableistung von Prüfungen, die Benutzung von Hilfsmitteln oder -personen sowie von Fristen zur Ablegung von Prüfungen vorsehen. „Wir machen das Studium damit deutlich familienfreundlicher", sagt Stamer.
Eine weitere positive Änderung betrifft den freien Zugang zu Forschungsdaten. Die SPD-Fraktion hatte vor einigen Monaten einen Antrag im Landtag gestellt, der die Landesregierung dazu auffordert, ein Konzept für eine sogenannte Open-Access-Strategie zu erarbeiten. Kürzlich wurde diese Strategie vorgestellt, nun soll der freie Zugang im Gesetz verankert werden.
„Open-Access ist kein Nice to have. Der freie Zugang zu Forschungsdaten und Fachartikeln ist sowohl für Studierende als auch für Forschende von immenser Bedeutung. Wichtige Forschungsdaten und Erkenntnisse sollten ausgetauscht werden und nicht hinter Pay-Walls versteckt werden. Dass wir hier nun als Land klar vorangehen, ist ein wichtiges Signal.“
Außerdem werden die Beteiligungsmöglichkeiten der Studierenden weiter gestärkt, der Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte wird erleichtert und bürokratische Regelungen abgebaut. „Es gibt einfach zu viele komplizierte Vorschriften. Die Landesregierung baut deshalb in den vergangenen Monaten massiv Bürokratie ab“, sagt Stamer und verweist unter anderem auf die Änderung der Landesbauordnung, den Wegfall von Doppelprüfungen in Pflegeheimen und den Kabinettscheck von neuen Gesetzen. „Es ist gut, dass dieser Weg nun auch im Bereich der Hochschule fortgesetzt wird“, sagt Stamer. So werden diverse Anzeigepflichten aufgehoben.
