
Ziel der in einigen Bundesländern bereits existierenden Vergabe- bzw. Tariftreuegesetze ist es, im Bereich öffentlicher Auftragsvergabe Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von untertariflicher Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vermeiden. So auch im heute in erster Lesung behandelten Entwurf der Fraktion DIE LINKE (Drs. 5/1294), der sich auf Baumaßnahmen, Dienstleistungen, den Schienenpersonennahverkehr und die Abfallwirtschaft festlegt und einen einen Mindestlohn von 8 Euro vorgeben will.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jochen Schulte zitierte am Anfang seiner Rede das "Recht auf Schaffung eines auskömmlichen Einkommens aus Arbeit" aus der Bayrischen Landesverfassung. Den Gestzentwurf DER LINKEN nannte er dennoch "ohne Sinn und Verstand". So gebe es im Bausektor bereist einen Mindestlohn von 9 Euro, so dass die diesbezügliche Forderung nach 8 Euro ins Leere gehe. Schulte verkündete hingegen, dass die Koalitionsfraktionen sich darauf verständigt haben, bis zur Sommerpause einen eigenen Gesetzentwurf zu erabeiten, der sich an Sachsens Vergabe- und Sachsen-Anhalts Tariftreuegesetz orientieren wird. "Da die Festlegung von Mindestlöhnen in allen Branchen beim Bundesgesetzgeber liegt, hat das Land so die Möglichkeit, im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe Einfluss auf die gerechte Bezahlung der Menschen zu nehmen."
Regine Lück von der einbringenden Fraktion DIE LINKE nannte alle verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Tariftreuegesetze durch das Urteil zum Berliner Vergabe-Gesetz ausgeräumt. Da auf Bundesebene keine Schritte eingeleitet würden, wolle man Druck ausüben. Zum Thema Mindestlohn und Tariftreue liege man auf einer Linie mit Gewerkschaften und Teilen der SPD.
Witschaftsminister Jürgen Seidel meinte, dass ein Vergabegesetz es Arbeitnehmern nicht zwangsläufig besser gehen lässt. Vielmehr könne zusätzliche Arbeitslosigkeit die Konsequenz sein. Ein Vergabegesetz sei seiner Auffassung nach nur hilfreich, wenn die Produktivität dies auch erlaube. Als größte Schwierigkeit bezeichnete Seidel die Überwachung der Tariftreue, denn auch Nachauftragsnehmer müssten konsquenterweise überwacht werden. Tariftreuegesetze in den alten Bundesländern bezeichnete er als Mittel, "sich ostdeutsche Konkurrenz vom Halse zu halten".
FDP-Fraktionschef Michael Roolf nannte es "die Erkenntnis des Tages", dass Koalition an einem Vergabegesetz arbeite. Er warb darum, nicht über Bruttolöhne zu sprechen, sondern über das was, was übrig bleibt. Zudem solle die Kompetenz der Vergabestellen erhöht werden, damit nicht immer das billigste, sonderns das werthaltigste Angebot gewählt wird.