
In ihrem Gesetzentwurf (Drs. 5/1398) will die FDP-Fraktion den Betreibern von Ein-Raum-Gaststätten das Recht geben, selbst zu entscheiden, ob sie den Gästen das Rauchen in der Gaststätte verbieten oder erlauben. In Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe sollen zudem wieder Raucherbereiche zugelassen werden.
Sozialminister Erwin Sellering stellte in seiner Rede erneut klar, dass es beim Nichraucherschutzgesetz nie um ein Rauchverbot, sondern immer um den Schutz von Nichtrauchern ging. In den von FDP-Fraktionschef Roolf so gern erwähnten Kommunikationszentren "Eckkneipe" seien Nichtraucher nach dem Willen der Liberalen offensichtlich unerwünscht. Die jüngsten Gerichtsentscheidungen seien übrigens keineswegs Entscheidungen in der Sache. Vielmehrt handele es sich um Eilentscheidungen. Wirklich entscheidend sei, was die Verfassungsgerichte sagten.
Michael Roolf selbst beteuerte zunächst, wie wichtig auch seiner Fraktion der Nichtraucherschutz sei. Ihm gehe es aber um die Existenzbedrohung der Einraumkneipen und die seiner Auffassung nach deutlich zu hohen Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz. In Schulen und Jugendzentren wolle seine Fraktion das massenhafte Verlassen der Schulhöfe bzw. das Fernbleiben von Jugendlichen vermeiden, die dann - so seine Argumentation - den Nazis in die Arme laufen könnten.
Günter Rühs (CDU), der selbst Unternehmer ist, warf Roolf vor, den Unternehmen gegenüber eine unseriöse Politik zu betreiben. Das Gesetz sei gerade einmal vier Monate in Kraft und noch sei kein einziges Bußgeld verhängt worden, da wolle man schon Änderungen. Die Liberalen wollten offensichtlich ein "Raucherschutzgesetz".
Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion M-V, Martina Tegtmeier, reagierte empört und betonte, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung - besonders der von Jugendlichen - Vorrang vor wirtschaftlichen Gesichtspunkten von Einzelnen haben muss. Zudem treffe das Rauchverbot auf breite gesellschaftliche Akzeptanz. Gastwirte würden auf Dauer neue Kunden gewinnen, das zeigten Untersuchungen in Ländern, die schon länger Nichtraucherschutzgesetze hätten. Die Forderung nach Raucherräumen an Schulen bezeichnete sie als grob fahrlässig. Es gebe immer noch einen Erziehungsauftrag.
Dr. Marianne Linke (DIE LINKE) bemängelte hingegen, dass das bestehende Gesetz den Schutz von ArbeitnehmerInnen nach wie vor nicht regele.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU lehnten die von der FDP angestrebte Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse ab.