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pendlerSeit Januar 2007 dürfen Pendler ihren Arbeitsweg erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen. Angesichts der rasant gestiegenen Kraftstoffpreise wird der Ruf nach einer Veränderung lauter. Noch in diesem Jahr wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erwartet. Gleich zwei Anträge - einer aus der LINKEN-Fraktion (Drs. 5/1491 und ein weiterer aus der FDP-Fraktion Drs. 5/1501 – forderten die Landesregierung heute auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die ab 01. Januar 2007 getroffenen bundesrechtlichen Regelungen zur Entfernungspauschale unverzüglich zurückzunehmen. In den ähnlich lautenden Anträgen wird auf erhebliche finanzielle Einschnitte für Pendlerinnen und Pendler hingewiesen, wenn der Arbeitsweg erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden kann. Durch die rasante Steigerung der Kraftstoffpreise habe dies nach Ansicht der Antragsteller zu einer weiteren Belastung der Bürgerinnen und Bürger geführt, die auch die Frage nach der Steuergerechtigkeit und der Verfassungsmäßigkeit aufwerfe. Juristisch wird das Thema bereits umfangreich bearbeitet: Der Bundesfinanzhof hat die Frage zur Entscheidung der Verfassungsmäßigkeit zur Neuregelung der Entfernungspauschale dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet.

Genau darauf hob auch der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Rudolf Borchert, ab. Es mache keinen Sinn, das Thema jetzt umfassend zu diskutieren. Vielmehr sollte die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Insofern könne man derzeit nur einer Überweisung zustimmen, damit der Finanzausschuss dann zu gegebener Zeit eine Empfehlung an den Landtag zur Beschlussfassung abgeben könne. Borchert stellte aber klar, dass diejenigen, die wieder eine Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer haben wollten, auch sagen müssten, wie die dadurch verlorenen 2,5 Mrd. Euro Ersparnis im Bundeshaushalt kompensiert werden könnten. Die Standardantwort, die Steuermehreinnahmen werdens richten, sei auf jeden Fall zu allgemein.

Angelika Gramkow von der Fraktion DIE LINKE zeigte sich zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung kippen werde. Sie sprach von einem Willkürakt, der insbesondere die Pendler aus M-V bestrafe, die sich ihren Arbeitsplatz nicht aussuchen könnten. Insofern handele es sich um eine Einschränkung des Zugangs zu Arbeit - besonders für die Menschen im ländlichen Raum. Toralf Schnur von der FDP-Fraktion legte seinen Schwerpunkt auf das Thema Rechtssicherheit. Seine Fraktion sehe den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz eindeutig verletzt, da er Pendler gegenüber Nichtpendlern benachteilige. Mathias Löttge von der CDU-Fraktion erinnerte daran, dass im Moment niemand etwas einbüße, weil bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine Übergangsregelung gelte.

Finanzministerin Sigrid Keler konnten die Argumente der Opposition nicht beeindrucken. Sie warnte vor einer Rückführung der alten Regelung. Das würde zu einer deutlichen Senkung der Kilometerpauschale auf unter 20 Cent führen, so dass am Ende Nahpendler die Gewiner und Fernpendler die Verlierer wären. Im Übrigen erteilte sie allen unüberlegten Steuersenkungsabsichten der letzten Wochen und Monat eine klare Absage. "Von Steuersenkungen profitieren die Besserverdienenden immer besonders. Hohe Steuereinnahmen sind hingegen gut für Geringverdienende, denen der Staat in schwierigen Lebenssituationen unter die Arme greifen kann, wie z.B. bei den Kosten der Kinderbetreuung", so die SPD-Finanzpolitikerin.

Am Ende der Debatte stimmte der Landtag fraktionsübergreifend der Überweisung der beiden Anträge in den Finanz- und Wirtschaftsauschuss zu.