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Julian Barlen am 27. Dezember 2025 Seit sechs Jahren in Kraft: Kita und Hort bleiben in...

„Die beitragsfreie Kita ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Entscheidungen in unserem Land. Sie entlastet Familien spürbar und sorgt dafür, dass jedes Kind die gleichen Chancen auf gute...

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Rainer Albrecht am 23. Dezember 2025 Albrecht: ELER-Programm hat ländlichen Raum gestärkt

„Die 67 erfolgreich umgesetzten Projekte aus dem ELER-Förderprogramm für Kleinstädte zeigen nachdrücklich, wie europäische Fördergelder direkt vor Ort wirken können und so die Lebensqualität im...

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Dirk Stamer am 16. Dezember 2025 Neues Landeshochschulgesetz passiert Kabinett: „Wir wollen unsere Hochschulen noch besser...

„Wir wollen unsere Hochschulen noch besser aufstellen im Wettbewerb um Fachkräfte und Studierende. Deswegen müssen wir noch attraktiver werden. Mit dem neuen Landeshochschulgesetz machen wir...

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hoersaal_optDie Hochschulen des Landes sind ein Dauerbrenner in der politischen Diskussion im Land. In der heutigen Debatte ging es um die Änderung der Wahlmodalitäten für Hochschulgremien und die Verbesserung der Berufungschancen für Juniorprofessorinnen und -professoren. Die Lösung der Gebührenproblematik nach dem Greifswalder OVG-Urteil vom März 2008 wurde hingegen in die Ausschussberatungen verschoben.


Mit der aktuellen Novelle des Landeshochschulgesetzes LHG M-V“ (Ds. 5/1589) werden zum einen Bestimmungen zur Wiederwahl in Gremien und Ämter der Hochschulen verändert, um die weitere Funktionsfähigkeit der Gremien für die Zukunft zu sichern. Das betrifft das Konzil, den Senat, die Hochschulleiter und den Fachbereichsrat. Zum anderen soll die Gesetzesänderung das so genannte Hausberufungsverbot dahingehend lockern, dass qualifizierte Juniorprofessoren und befristete Professoren auf unbefristete Stellen unter Verzicht auf eine Ausschreibung übernommen werden können (sog. tenure track-Regelung). Einen dritten wichtigen Punkt, nämlich die juristisch schwebende Gebührenfrage musste der heute behandelte Entwurf der Novelle vorerst auslassen. Hier müssen die Ausschussberatungen noch vor der abschließenden zweiten Lesung des Gesetzes eine Lösung bringen.

Der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Mathias Brodkorb, betonte in seiner Rede, dass es heute nicht um die in der Diskussion befindliche Novelle des Landeshochschulgesetzes, sondern um ein Reparaturgesetz handele. Es sollten verschiedene Dinge neu geregelt werden, die unstrittig, aber dringlich sind. Zur Heilung der Konsequenzen aus dem OVG-Urteils, nach dem die Erhebung von Rückmeldegebühren durch die Hochschulen derzeit nicht zulässig ist, bedauerte Brodkorb, dass es auch aufgrund des Zeitdrucks nicht mehr möglich war, heute bereits eine konsensuale Lösung vorzulegen. Er sei sich aber sicher, dass man in den Ausschüssen eine Lösung finden werde. Keine Fraktion des Landtages werde am Ende erhebliche Finanzverluste bei den Hochschulen verantworten wollen. Brodkorb machte aber auch auf die die Notwendigkeit einer umfassenden LHG-Novelle aufmerksam. Wichtige Diskussionsgrundlagen würden der vor wenigen Tagen vorgelegte Bericht der Bildungskommission sowie die von der Hochschulrektorenkonferenz vorgelegten Vorschläge bilden.“

Bildungsminister Henry Tesch (CDU) widersprach dem Gerücht, sein Ministerium denke über Studiengebühren für das Erststudium nach. Richtig sei hingegen, dass es wieder einen Verwaltungskostenbeitrag geben müsse, wie er in allen Bundesländern üblich sei und der sich in der Regel zwischen 50 und 75 Euro bewege. Damit widersprach er auch dem Hauptvorwurf des bildungspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion, Hans Kreher, der allerdings klarstellte, dass nicht seine Fraktion derartige Falschmeldungen in Umlauf gebracht, sondern sich nur auf solche bezogen hätte. LINKEN-Fraktionschef Prof. Dr. Wolfgang Methling nannte die Gesetzesänderung einen Zwergenentwurf und zweifelte am Willen zu einer großen Novelle.

Der Gesetzentwurf wurde in den Bildungs- und Finanzausschuss überwiesen.